Recht
Bereitschaftsdienst: Streit um Status der Poolärzte beigelegt
Nach deutlichem Druck aus der Ärzteschaft haben sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass Poolärzte als selbstständig gelten, wenn der Dienst bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dafür müssen nun die Kassenärztlichen Vereinigungen sorgen.
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