Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Ein bedeutender Schritt zur Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄneu) ist geschafft. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf ein neues Gebührensystem verständigt. In der überarbeiteten Fassung sollen die bisherigen Mehrfachhebesätze, wie der 2,3- oder 3,5-fache Satz, entfallen. Stattdessen wird jede Leistung künftig einen festen Preis haben, der bei komplexen Fällen durch medizinisch begründete Zuschläge ergänzt werden kann.

Der Entwurf der neuen GOÄ umfasst 5.500 Gebührenpositionen. Besonders die sprechende Medizin soll zukünftig besser vergütet werden, während technische Leistungen in einigen Fächern abgesenkt werden. Der PKV-Verband hat einer Erhöhung des Ausgabevolumens um bis zu 13,2 % zugestimmt, was einem Anstieg von rund 1,9 Milliarden Euro entspricht. Diese Erhöhung soll schrittweise über die ersten drei Jahre der Einführung erfolgen.

Im Rahmen einer Anhörung zeigten sich zahlreiche ärztliche Verbände und Fachgesellschaften positiv gegenüber den geplanten Änderungen, obwohl auch kritische Stimmen geäußert wurden. Die finale Entscheidung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium. Sollte der Entwurf der neuen GOÄ genehmigt werden, wird diese am 9. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel ist eine zügige Umsetzung der Novelle.

Die aktuelle GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und gilt als veraltet. Ihre Überarbeitung wird seit Jahren von der Ärzteschaft gefordert, um die ärztlichen Leistungen zeitgemäß abzubilden und Abrechnungsprobleme zu vermeiden.