Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung
Inhaltsverzeichnis

Das klinische Bild einer Alkoholintoxikation (ICD: F10.0) kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein (s. Kasten unten). In dieser Übersicht soll es um die „leichteren“ Formen gehen, bei denen auch eine ambulante Behandlung und Betreuung noch vertretbar sind.

Fast immer Notfallbesuch

In aller Regel sind Alkoholvergiftungen Notfallsituationen, die einen Besuch erfordern, wenn nicht aufgrund der Schilderung des Anrufers direkt ein Notarztwagen die sinnvollere Alternative ist. Da solche Situationen oftmals außerhalb der Sprechzeiten der Praxis vorkommen, sind hier zusätzlich zur Versichertenpauschale (03000, 03030) die in Frage kommenden Notfallbesuche (EBM: 01411, 01412) beziehungsweise in der GOÄ neben der Nr. 50 die entsprechenden Zuschläge (E, F, G, H) zu berücksichtigen. 

Fremdanamnese

Immer muss durch Befragen des Umfeldes versucht werden, Informationen über Art und Menge des konsumierten Alkohols zu erfahren; dabei spielt natürlich auch der Zeitraum eine Rolle, in dem der Alkoholgenuss stattgefunden hat. Während im EBM die Fremdanamnese nicht gesondert berechenbar ist, kann sie bei GOÄ-Abrechnung mit der Nr. 4 abgerechnet werden, ebenso wie die Unterweisung von Bezugspersonen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld vertretbar ist. Bei EBM-Abrechnung kann für diese Maßnahme bei mindestens zehn Minuten Dauer die 03230 abgerechnet werden.

Untersuchung

Am Anfang stehen immer die Kontrolle der Vitalfunktionen und eine körperliche Untersuchung; zusätzlich ist oft auch eine neurologische Untersuchung angesagt. Während klinische Untersuchungen im EBM Teil der Versichertenpauschale sind, können sie mit der GOÄ immer gesondert in Rechnung gestellt werden. Dabei kommt zumindest die Nr. 7, wenn nicht gar die Nr. 8 in Frage. Bei einer zusätzlichen neurologischen Untersuchung bietet sich die Kombination der Nrn. 7 und 800 an, da die Nr. 800 neben der Nr. 8 verboten ist und die Kombi der Nrn. 7 und 800 höher bewertet ist als die alleinige Nr. 8.Neben der klinischen Untersuchung stehen technische Untersuchungen hier eindeutig im Hintergrund. Manchmal kann eine Pulsoxymetrie angesagt und auch beim Hausbesuch durchführbar sein.

Therapie

Therapeutisch bietet sich bei den leichteren, noch im häuslichen Umfeld behandelbaren Formen einer Alkoholvergiftung normalerweise nur das Anlegen einer Infusion zur Flüssigkeitszufuhr an. 

Fazit

Nicht jede Alkoholvergiftung muss zwingend klinisch behandelt und beobachtet werden. Vor allem die niedrigere Krankheitsstufe ist auch gut ambulant beherrschbar. Voraussetzung hierbei ist aber ein zuverlässiges häusliches Umfeld, auf das sich der Hausarzt nach entsprechend sorgfältiger Unterweisung verlassen kann. Dabei sollten auf jeden Fall die Situationen angesprochen werden, in denen sofort der Hausarzt anzurufen ist oder aber unverzüglich der Notarzt angefordert werden muss.

Stadieneinteilung: F10.0

Schweregrade einer Alkoholvergiftung und führende Symptomatik

  • Stadium I: Exzitation (0,2- 2,0 ‰):
    Enthemmung, verminderte Reaktionszeit und Schmerzwahrnehmung, Gleichgewichtsstörungen

  • Stadium II: Hypnose (2,0 - 2,5 ‰):
    Koordinationsstörungen, Sprachstörungen, Sehstörungen, Amnesie, Übelkeit, Erbrechen

  • Stadium III: Narkose (2,5 - 4,0 ‰):
    Bewusstlosigkeit, Harn- und Stuhlinkontinenz, aufgehobenes Schmerzempfinden    

  • Stadium IV: Asphyxie (> 4,0 ‰):
    aufgehobene Pupillenreflexe, Hypothermie und Koma, Atemversagen