Hausbesuche: Schlecht bezahlt, aber Pflicht für Hausärzte
Ina ReinschHohe Arbeitsbelastung und schlechte Vergütung halten viele Ärztinnen und Ärzte von Hausbesuchen ab. Doch wer diese rundweg verweigert, kann sich Ärger einhandeln.
Für viele Ärztinnen und Ärzte gehört die Betreuung bettlägeriger, alter und gebrechlicher Patienten in den eigenen vier Wänden ganz selbstverständlich zum Leben und Arbeiten als Arzt dazu. Andere tun sich mit dem Thema Hausbesuche schwer. Doch Hausbesuche gehören für den Hausarzt zum Pflichtprogramm. § 17 Absatz 6 Bundesmantelvertrag-Ärzte sagt klar: „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes.“ Wenn ein Behandlungsvertrag besteht, übernimmt der Arzt damit die Verpflichtung, dem Patienten die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten.
Welche Ärzte müssen Hausbesuche machen?
In Deutschland sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin, praktische Ärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin als Hausärzte tätig. Aber nicht nur sie müssen ihre Patienten zu Hause besuchen. Auch Fachärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn eine Erkrankung aus ihrem Fachgebiet den Besuch notwendig macht oder wenn sie zur konsiliarischen Beratung hinzugezogen werden und weitere Besuche ihrerseits erforderlich sind.
Unter welchen Voraussetzungen machen Ärzte Hausbesuche?
Für den Hausbesuch müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss dem Patienten wegen einer Krankheit nicht möglich sein, die Arztpraxis aufzusuchen, und
eine Krankenbehandlung muss notwendig sein.
Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn sich die Wohnung des Patienten außerhalb des Praxisbereichs befindet. Besuche außerhalb dieses Bereichs kann der Vertragsarzt ablehnen, es sei denn, es handelt sich um einen dringenden Fall und ein Vertragsarzt, in dessen Praxisbereich die Wohnung des Kranken liegt, ist nicht zu erreichen. Eine genaue Kilometerangabe gibt es allerdings nicht, die Grenzen sind individuell verschieden und hängen von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte ab.
Muss der Arzt Hausbesuche während der Praxissprechstunden machen?
Der Arzt darf Hausbesuche auf die Zeit vor oder nach seiner Sprechstunde legen. Ist es jedoch dringend, muss er die Praxis auch während der Sprechstunde verlassen, es sei denn, er ist wegen anderer unaufschiebbarer Behandlungen nicht verfügbar. Ein volles Wartezimmer genügt dafür jedoch nicht. Sollte der Arzt keinen Dienst haben, muss er an den Bereitschaftsdienst verweisen. Wer sich weigert, einen notwendigen Hausbesuch durchzuführen, verletzt den Behandlungsvertrag, er kann sich schadensersatzpflichtig machen. Zudem droht ein berufsrechtliches Verfahren.
Handwerker bekommen schon für die Anfahrt mehr Geld
2019 haben Hausärzte 22,6 Millionen Hausbesuche gemacht, im Jahr 2009 waren es 30,3 Millionen. Bei diesen Zahlen muss man aber beachten, dass Hausbesuche, die im Rahmen von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen stattfinden, nicht enthalten sind. Zudem können besonders qualifizierte Praxismitarbeiter seit einigen Jahren Teile von Hausbesuchen übernehmen. Diese Fälle finden sich in der Statistik nicht wieder.
Die Vergütung von Hausbesuchen beträgt aktuell gerade einmal 23,58 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht sich schon lange dafür stark, die Vergütung zu verbessern. Viele Handwerker verdienen bereits mit der Anfahrt mehr Geld.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung