Rundfunkbeitrag: So viel zahlen Sie in der Praxisgemeinschaft, BAG und im MVZ
Melanie HurstDer Rundfunkbeitrag an sich ist schon ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn man jeden Monat zu viel bezahlt. In diesem Video erfahren Sie, wie viel Rundfunkbeitrag für Arztpraxen fällig wird. Ganz besonders beleuchten wir dabei die Sonderfälle Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ.
Kaum zu glauben, aber die Berechnung des Rundfunkbeitrags ist eine Wissenschaft für sich. Vor allem, wenn Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zu einer Praxisgemeinschaft, einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder zu einem MVZ zusammengetan haben. Wie viel bezahlen Sie für Ihre Praxisgemeinschaft, BAG oder Ihr MVZ? Machen Sie hier den Check und prüfen, ob Sie jeden Monat zu viel bezahlen.
Berechnung des Rundfunkbeitrags in einer Berufsausübungsgemeinschaft und im MVZ
Als erstes schauen wir uns die Sonderfälle BAG und MVZ an. Denn hier funktioniert die Berechnung gleich. Aber keine Sorge, Mathe müssen Sie für die Berechnung nicht studiert haben. Es werden einfach alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden zusammengezählt, egal bei welchem Arzt sie angestellt sind.
Wie Sie die Zahl Ihrer Mitarbeitenden korrekt ermitteln, können Sie im Detail hier https://www.arzt-wirtschaft.de/topthema/rundfunkbeitrag-was-praxisinhaber-wirklich-zahlen-muessen/ nachlesen oder in dem Video „Rundfunkbeitrag: Was Praxisinhaber wirklich zahlen müssen“ anschauen.
Berechnung des Rundfunkbeitrags in einer Praxisgemeinschaft
Als zweites betrachten wir nun den Sonderfall Praxisgemeinschaft. Hier hängt die Höhe des Rundfunkbeitrags von den räumlichen Gegebenheiten ab. Gibt es einen gemeinsamen Zugangs- oder Empfangsbereich und Sie teilen sich mit den anderen Ärzten eine Raumeinheit, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, die Zahl der Mitarbeitenden zu erfassen:
Möglichkeit 1: Es genügt die Anmeldung auf den Namen eines Inhabers. In diesem Fall müssen alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden, die in der Praxisgemeinschaft tätig sind, zusammengezählt werden.
Doch aufgepasst! Nur derjenige, auf dessen Namen die Anmeldung läuft, kann für sich ein beitragsfreies Praxisauto in Anspruch nehmen. Alle weiteren Mitglieder der Praxisgemeinschaft müssen ihre Kraftfahrzeuge selbst unter einem eigenen Beitragskonto auf ihren Namen anmelden!
Auf einen Blick: Anmeldung auf den Namen eines Inhabers
Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden werden zusammengezähltInhaber: 1 x Kfz 0 €
Weitere Ärzte: jeweils 6,12 € pro Kfz
Möglichkeit 2: Alle Inhaber werden getrennt geführt. Jeder muss dann seine Beschäftigten melden und hat jeweils ein beitragsfreies Kraftfahrzeug.
Auf einen Blick: Alle Inhaber werden getrennt geführt
Jeder zählt seine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammen+ für jeden: 1 x Kfz 0 €
Wie Sie Ihre Mitarbeiterzahl berechnen, wenn MFA für mehrere Ärztinnen und Ärzte der Praxisgemeinschaft arbeiten
Gibt es bei Ihnen MFA, die auch für die anderen Kolleginnen und Kollegen der Praxisgemeinschaft arbeiten, gilt folgende Faustformel: Jeder Arzt und jede Ärztin muss diese sozialversicherungspflichtig Beschäftigten voll berücksichtigen.
Ein Beispiel: Sie sind drei Ärzte in einer Praxisgemeinschaft und haben fünf MFA, die für jeden der Ärzte arbeiten. Dann muss jeder Arzt bzw. jede Ärztin diese fünf Beschäftigten auch für sich angeben.
Auf einen Blick:
3 Ärzte + 5 MFA =
Herr Dr. med. Müller + 5 MFA
Frau Dr. med. Bayer + 5 MFA
Frau Dr. med. Maier + 5 MFA
Grundsätzliche Berechnung des Rundfunkbeitrags
Grundsätzlich kann man sagen: Für viele Arztpraxen gilt die sogenannte “Sonderregel für Kleinunternehmen”. Sie besagt: kleine Unternehmen zahlen weniger als große. Denn die Höhe des Rundfunkbeitrags bemisst sich immer an der Zahl der Mitarbeitenden.
Das heißt: Arbeiten in einer Praxis bis zu acht sozialversicherungspflichtigte Beschäftigte, sind pro Monat nur 6,12 Euro zu zahlen. Außerdem ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere kostet 6,12 Euro im Monat extra.
Auf einen Blick:
0 – 8 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 6,12 €
+ 1 x Kfz: 0 €
+ 2 x Kfz: 6,12 €
Haben Sie 9 bis 19 Beschäftigte zahlen Sie monatlich 18,36 Euro. Auch hier ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei, jedes weitere kostet ebenfalls 6,12 Euro pro Monat.
Auf einen Blick:
9 – 19 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 18,36 €
+ 1 x Kfz: 0 €
+ 2 x Kfz: 6,12 €
In der nächsten Staffelung bei 20 bis 40 Beschäftigen beträgt der Rundfunkbeitrag schon 36,72 Euro pro Monat.
Auf einen Blick:
20 – 40 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 36,72 €
+ 1 x Kfz: 0 €
+ 2 x Kfz: 6,12 €