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Vermischtes

Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten ausreichend und bedarfsgerecht mit Hilfsmitteln zu versorgen. Im Jahr 2020 wandten AOK & Co. für diesen Posten denn auch rund 9,3 Milliarden Euro auf. Vielfach aber müssen Versicherte erhebliche Zuzahlungen zu Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Inkontinenzhilfen oder Kompressionsstrümpfen leisten. Laut aktuellen Zahlen des Bundesrechnungshofes betragen die Eigenleistungen im Durchschnitt 132 Euro pro Jahr.

Am höchsten sind die Zuzahlungen bei Hörhilfen mit 1.234 Euro. Bei Toilettenhilfen liegen sie bei etwa 48 Euro, bei Einlagen kommen rund 32 Euro zusammen.

Kassen tun zu wenig

Angesichts dieser Summen stellt der Bundesrechnungshof den gesetzlichen Krankenkassen ein miserables Zeugnis bei der Hilfsmittelversorgung aus. Zwar könnten Mehrkosten grundsätzlich auch auf persönlichen Präferenzen der Versicherten beruhen. Oft aber sei eine unzureichende Beratung der Grund.

Versicherte könnten jedoch nur dann eine ausgewogene Entscheidung für oder gegen ein aufzahlungspflichtiges Produkt treffen, wenn die Leistungserbringer ihnen wenigstens ein mehrkostenfreies Gerät anbieten und vergleichend anpassen. Das aber sei nicht immer der Fall.

Obwohl das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) die Krankenkassen seit 2017 dazu verpflichte, die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu kontrollieren, kämen sie dieser Pflicht noch immer „nicht ausreichend“ nach. Das konstatiert der Bundesrechnungshof, nachdem er die Hilfsmittelversorgung bei zehn Kassen überprüft hat, die mehr als 35 Millionen gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland repräsentieren.

Vor allem moniert die Behörde, dass die Kassen auf Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen bei Hilfsmittelherstellern verzichten. Zudem beachteten sie die Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbands nicht und setzten Versichertenbefragungen nur unzureichend als Instrument der Qualitätskontrolle ein. „Selbst die in ihrem Einflussbereich liegenden Instrumente haben sie nicht ausgeschöpft“, so das ernüchternde Fazit der Rechnungsprüfer.

Ein weiteres Ärgernis sei, dass sich die Anbieter bei Kontrollen weigerten, die notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Im Ergebnis könnten die Krankenkas­sen so nicht beurteilen, ob die Hilfsmittel geeignet waren, den Behandlungserfolg zu erreichen. Auch könnten die Kassen ihre Versicherten auf diese Weise nicht vor unnötigen Zuzahlungen bewahren.

Reformbedarf notwendig

Der Bundesrechnungshof macht sich vor diesem Hintergrund für eine Gesetzesreform stark. So solle es gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen geben – mit einer Verpflichtung, Unterlagen zu übermitteln. Flankiert werden könne dies mit einer übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität durch den Medizinischen Dienst. Hörhilfen sollten zudem unter einem generellen Genehmigungsvor­behalt der Krankenkassen stehen.

Kassen in der Pflicht
Laut Bundesrechnungshof ist es bei der Hilfsmittelversorgung noch nicht gelungen, unnötige Zuzahlungen zu vermeiden. Grund ist oft die fehlende Beratung über zuzahlungsfreie Alternativen.