Arbeitszeiterfassung: Erst einstempeln, dann zum Patienten
A&W RedaktionDer EuGH hat entschieden: Kliniken und Arztpraxen müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten künftig akribisch erfassen. Kommt nun die Stechuhr für alle? Angestellte Ärzte könnten davon profitieren – auch finanziell.
Das war es dann wohl. Die Arbeitszeiterfassung, wie sie derzeit in Deutschland praktiziert wird, dürfte jedenfalls schon bald Geschichte sein. Schuld ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der sich unter anderem mit der Regelung des § 16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes auseinandersetzen musste.
Sie schreibt vor, dass es Arbeitgeber dokumentieren müssen, wenn ihre Mitarbeiter mehr arbeiten als die werktäglich vorgesehenen acht Stunden. Doch dem EuGH ist das zu wenig. Das Gericht befand, dass die schiere Dokumentation von Überstunden nicht genügt, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausreichend zu erfassen. Vielmehr müssten Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Einsatzzeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Zur Begründung seines Urteils berief sich das Gericht auf die Grundrechte-Charta sowie auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Dort sei das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten verbrieft. Um diese Rechte vollumfänglich gewährleisten zu können und Beschäftigte zu schützen, sei es geboten, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Andernfalls sei nicht überprüfbar, ob die zulässigen Obergrenzen überschritten würden. Die Mitgliedstaaten, und damit auch Deutschland müssten Arbeitgeber verpflichten, entsprechende Systeme einzurichten.
Viel Unsicherheit, aber auch Freude
Wie genau der deutsche Gesetzgeber nun vorgehen wird, ist noch offen. Fest steht jedoch, dass er ein „objektives, verlässliches und zugängliches System″ vorschreiben muss, „mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Die Folgen dürften erheblich sein – auch und gerade in Krankenhäusern, Praxen und MVZ, wo das alte System bislang oft zu einer (temporären oder dauerhaften) Überlastung der dort tätigen Ärzte führt.
Entsprechend positiv wurde die Entscheidung zum Beispiel beim Marburger Bund aufgenommen. Er hat die Politik bereits dazu aufgerufen, die Rechtsprechung des EuGH vollständig und verbindlich in geltendes nationales Recht umzusetzen. Kliniken dürften Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger missachten.
Doch selbst wenn (unbezahlte) Überstunden in Zukunft seltener werden dürften gibt es doch auch kritische Stimmen. Zum einen befürchten viele, dass die Einrichtung einer flächendeckenden Zeiterfassung in Deutschland fast zwangsläufig zu mehr Bürokratie führen wird – obwohl Kliniken und Praxen ohnehin schon unter der Last der Verwaltungsarbeit ächzen. Zum anderen sind Probleme programmiert, wenn ein Arzt bestimmte Tätigkeiten (Arztbriefe oder Gutachten schreiben) im Home-Office erledigen will.