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Recht

Der Unmut über mangelnde Leistungen der Privaten Krankenkassen ist groß. 2022 haben sich deutlich mehr Privatversicherte beim Ombudsmann für die Private Krankenversicherung beschwert als noch im Jahr zuvor. Die Schlichtungsstelle verzeichnete insgesamt 6.429 Beschwerden – ein Plus von 6,42 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Auch die Privaten Krankenversicherungen halten das Geld zusammen

Der häufigste Grund für die Anrufung des Ombudsmannes: Die zum Teil dramatischen Beitragsanpassungen der Assekuranzen. Insgesamt entfielen 80,5 % der Beschwerden auf die Krankheitskostenvollversicherung und davon wiederum 38,8 % auf (vermeintlich) ungerechtfertigte Prämienerhöhungen. Neben den gestiegenen Lebenshaltungskosten dürften auch die Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020 für diese Häufung verantwortlich sein: Sie hatten die Beitragserhöhungen einiger privater Versicherer für unzulässig erklärt und betroffenen Kunden einen Anspruch auf Erstattung zugesprochen.

Doch nicht nur die hohen Kosten für ihre Gesundheitsversorgung bereitet den Versicherten – und zunehmend auch der Ärzteschaft – Sorgen. Auf Platz zwei der Negativ-Liste rangieren Streitigkeiten über den Leistungsumfang: Fragen der medizinischen Notwendigkeit ärztlicher Behandlungen sowie Gebührenstreitigkeiten machen jeweils 10,8 % der Konflikte aus, die an Ombudsmann herangetragen wurden.

Häufiger Streitpunkt mit Versicherungen: Auslegung des Vertrages

Im Bereich der privaten Zusatzversicherungen stritten sich die Parteien vor allem um die Auslegung des Vertrages. Unterschiedliche Auffassungen über dessen Inhalt machten 27,1 % der Beschwerden aus. Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle begründet dies damit, dass „die Leistungen der Versicherer in diesem Bereich häufig im Zusammenhang mit Vorleistungen anderer Kostenträger stehen“. Daher seien die einzelnen Versicherungsbedingungen teilweise sehr komplex. Dem geschuldet komme es – wie bei der Krankheitskostenvollversicherung – zwischen den Versicherten und den Unternehmen häufig zu Uneinigkeiten darüber, ob und in welchem Umfang der Versicherer Leistungen zu erbringen habe.

Zweithäufigster Streitpunkt bei Zusatzpolicen war die Frage, ob ein Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist oder innerhalb der Vertragslaufzeit. Diese Art der Konflikte machten einen Anteil von 12,1 % aus. Auf den Plätzen drei und vier landeten Gebührenstreitigkeiten (7,8 %) und Konflikte über die medizinische Notwendigkeit (6,5 %).