Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Wettbewerbsrecht

Der Zahnarzt behauptete, mit positiven Bewertungen erpresst worden zu sein. Zuvor war er von Jameda darüber informiert worden, dass man auf seinem Profil “gefälschte positive Bewertungen” entdeckt habe. Er wurde um Aufklärung des Sachverhalts gebeten. Der Zahnarzt bestritt, etwas mit den Fake-Bewertungen zu tun zu haben. Jameda versah sein Profil daraufhin mit einem Warnhinweis.

Jameda-Nutzer wurden darüber informiert, dass man bei einzelnen Bewertungen Auffälligkeiten festgestellt habe, die an der Authentizität der Aussagen zweifeln lassen. Man habe den Zahnarzt damit konfrontiert, bislang sei der Sachverhalt aber nicht aufgeklärt. Auch dass der Arzt bestritt, mit der Manipulation zu tun zu haben, wurde erwähnt.

Zahnarzt klagt gegen Kennzeichnung des Profils

Der Zahnarzt strebte daraufhin ein Eilverfahren vor Gericht an, um die weitere Kennzeichnung seines Profils mit dem Warnhinweis zu unterbinden. Das Landgericht Frankfurt wies seinen Antrag ab, auch das OLG sah Jameda im Recht. Der Warnhinweis greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zahnarztes und in das des Gewerbebetriebs ein, allerdings nicht rechtswidrig, wie das OLG feststellte.

Der Zahnarzt habe zu Unrecht moniert, “als Lügner und Betrüger” dargestellt zu werden. Vielmehr sei deutlich, dass es sich um einen bloßen Verdacht handele. Nach Meinung des Gerichts wurde keinesfalls der Eindruck erweckt, der Zahnarzt selbst sei für die Fake-Bewertungen verantwortlich. Jamedas Vorgehensweise sei somit durch die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gedeckt.

Profilinhaber grundsätzlich unter Verdacht

Das OLG verwies außerdem darauf, dass Jameda die Fake-Bewertungen anhand von E-Mails und IP-Adressen herausgefiltert habe und der Verdacht dabei grundsätzlich auf den Profilinhaber falle. Es liege in dessen Verantwortung, die Vorwürfe auszuräumen und an der Aufklärung mitzuwirken.

Um seine Unschuld zu beweisen, verwies der Zahnarzt auf angebliche Erpressungsversuche. Er habe Erpresserschreiben erhalten, die mit positiven Fake-Bewertungen auf Jameda gedroht hätten, falls er nicht 500 Euro zahle. Das wurde allerdings nicht als glaubwürdig eingestuft. Es wäre schließlich logischer gewesen, wenn die Erpresser mit negativen Bewertungen gedroht hätten  (Beschl. v. 19.11.2020, Az. 16 W 37/20).