Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vertragsrecht

Manchmal ist einfach der Wurm drin. Das Wartezimmer ist voll, die Mittagspause ausgefallen – und nun schreibt auch noch die Autowerkstatt eine SMS: Die Reparatur des Wagens wird doppelt so teuer wie geplant. Gestresste Mediziner, die auf diese Nachricht mit einem weinenden Smiley oder einem anderen Emoji reagieren, sollten sich allerdings bewusst sein, dass sie auf diese Weise möglicherweise einen Vertrag geschlossen haben. Und zwar ohne es zu wollen.

Denn anders als vielfach angenommen hängt der Abschluss eines Vertrags nur in wenigen Fällen von einer bestimmten Form ab. Je nach Situation reicht also ein Nicken, der sprichwörtliche Handschlag – oder eben eine SMS aus, um mit einem anderen Menschen ins Geschäft zu kommen. Erforderlich für einen einfachen Vertrag sind nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen der potenziellen Geschäftspartner: das Angebot und dessen Annahme. Dabei stellen Juristen darauf ab, wie der Empfänger das Erklärte „bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls verstehen konnte“. Im obigen Beispiel könnte die Werkstatt das weinende Smiley also so interpretieren, dass der Arzt den Auftrag für die teure Reparatur erteilt – wenn auch traurig.

Wie man Emojis in der Korrespondenz nicht verwenden sollte

Auch im Arbeitsverhältnis können Smileys und andere Emojis für Verstimmungen sorgen. Inzwischen gibt es dazu sogar schon Gerichtsentscheidungen, beispielsweise vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 4 Sa 5/16). Ein Chef fühlte sich zu Recht beleidigt, als ein Mitarbeiter ihn in einem Chat mit einem niedlichen Schweine-Emoji darstellte. Der Arbeitnehmer musste es daher hinnehmen, dass er eine Abmahnung erhielt.

Grundsätzlich gilt bei der Verwendung von Emojis dasselbe wie bei jeder anderen Willenserklärung auch: Ist unklar, was der Verwender wirklich sagen wollte, muss seine Erklärung ausgelegt werden. Im Zivilrecht stellen die Gerichte dabei auf die Betrachtungsweise „eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums“ ab.

Welche Bedeutung haben die verschiedenen Emojis?

Wer unsicher ist, für den kann es sich daher lohnen, einen Blick in das einschlägige Online-Lexikon zu werfen: Auf emojipedia.org erhalten Nutzer wichtige Informationen zur ursprünglichen Bedeutung der kleinen Piktogramme. Der jeweilige Kontext, in dem ein Smiley oder ein anderes Symbol verwendet wird, bleibt deshalb aber trotzdem relevant.

Im geschäftlichen Kontext ist es daher sinnvoll, doch eher auf das geschriebene Wort zu vertrauen.