Streik des Flug oder Bahnpersonals: Diese Rechte haben Kunden
A&W RedaktionImmer wieder streikt das Flug- und Bahnpersonal. Millionen Menschen leiden dann unter den stundenlangen Verspätungen oder kommen gar nicht ans Ziel. Doch alles müssen sie sich nicht gefallen lassen. Auch im Streikfall haben Kunden Rechte.
Können Kunden im Streikfall die Reise stornieren?
Es gibt zwei Möglichkeiten, seine Ansprüche gegenüber der Bahn oder der Airline geltend zu machen. Zum einen kann die Reise storniert werden. In diesem Fall ist die Bahn beziehungsweise die Airline verpflichtet, den Ticketpreis zurückzuzahlen – und zwar ohne die üblichen Stornogebühren.
Es besteht aber auch ein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Das Unternehmen muss eine alternative Reise organisieren. Aufgrund des Aufwands ziehen Reiseunternehmen die Rückerstattung des Ticketpreises meistens vor. Aber Vorsicht: Es kann sein, dass die Rückerstattung oft nicht ausreicht, um die Kosten für einen neuen Flug zu decken.
Muss die Bahn bei Ausfall eine Entschädigung zahlen?
Früher konnte sich die Bahn bei Streiks auf höhere Gewalt berufen und musste bei solchen Verspätungen keine Entschädigung zahlen. Das hat sich seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert (Az. C-509/11). Bahnreisenden steht ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, die Hälfte ab zwei Stunden. Fahrgastrechte können direkt bei der Bahn eingefordert werden.
Keine Entschädigung für Fluggäste bei Streik
Bei Flug-Ausfällen wegen eines Generalstreiks oder Radarausfalls gibt es allerdings nach wie vor keine Entschädigung für Betroffene. Airlines müssen nur eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in zwei ähnlichen Urteilen (Az. X ZR 104/13 und Az. X ZR 121/13). Ausnahmen gibt es nur, wenn die Fluglinie eine Entschädigung im Kaufvertrag zusichert. Es lohnt sich also, die AGB zu lesen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind Streiks oder größere technische Pannen „außergewöhnliche Umstände“, die sich auch durch zumutbare Maßnahmen der Fluggesellschaft nicht vermeiden ließen. „Streik und Radarausfall wirken von außen auf den Flugbetrieb und die gesamte Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ein und können von diesem nicht beherrscht werden“, begründete der 10. Zivilsenat seine Entscheidung.
Wann eine Klage auf Entschädigung sinnvoll ist
Sollte der Flieger aber aufgrund anderer Umstände Verspätung haben oder gar nicht fliegen, lohnt sich eine Klage auf Entschädigung. Die können Sie etwa über das Online-Portal www.flightright.de ohne viel Aufwand in die Wege leiten: Dort schildern Sie Ihren Fall schriftlich. Dann prüfen Juristen kostenlos vorab, ob Ihre Klage Erfolg hat und übernehmen bei guten Optionen den Prozess. Nur bei erfolgreicher Entschädigung müssen Sie dann davon 25 Prozent an Flightright zahlen.
Autor: Thomas Soltau