Arbeitsweg: Tanken verursacht Versicherungsverlust
A&W RedaktionDas Bundessozialgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert: Wer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist und auf dem Arbeitsheimweg von der Praxis sein Auto tanken muss, sollte künftig besonders auf sich achten. Denn Unfälle, die dabei passieren, sind nicht als Arbeitsunfälle versichert.
Der direkte Weg von der Arbeit nach Hause steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Streit gibt es aber immer dann, wenn dieser Weg unterbrochen wird, etwa um zum Bäcker zu gehen oder Kleidung in die Reinigung zu bringen.
Nun musste das Bundessozialgericht über einen Fall entscheiden, in dem eine Frau sich von ihrer Arbeit aus auf den 75 Kilometer langen Heimweg machen wollte. Als sie ins Auto stieg, wurde ihr klar, dass die Tankfüllung nicht mehr bis nach Hause reichen würde. Sie musste tanken. Doch an der Tankstelle passierte es. Auf dem Weg zur Kasse rutschte sie aus und brach sich das rechte Sprunggelenk.
Tanken unterbricht den unmittelbaren Weg
Von der Berufsgenossenschaft wollte sie den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Doch die wiegelte ab. Auch das Sozialgericht und das Landessozialgericht wollten nichts davon wissen. Dabei gab es in der Vergangenheit durchaus gerichtliche Entscheidungen, die das Tanken auf dem Heimweg dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellten, wenn der Sprit im Tank nicht mehr ausreichte, um den Zielpunkt zu erreichen.
Doch auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) scheiterte die Frau (30.01.2020, Az. B 2 U 9/18 R). Das Gericht änderte sogar ausdrücklich seine Rechtsprechung und erklärte das so: Zwar sei der unmittelbare Weg von der Arbeit nach Hause und umgekehrt versichert. Die Frau habe diesen unmittelbaren Weg aber durch das Tanken mehr als nur geringfügig unterbrochen. Das Tanken sei eine sogenannte privatwirtschaftliche Verrichtung und falle damit in die alleinige Risikosphäre des Versicherten.
Wen betrifft es in der Praxis?
Die Entscheidung betrifft alle Angestellten einer Arztpraxis, da sie in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind sowie selbstständige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die freiwillig über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege unfallversichert sind. Sie sollten vor dem Weg zur Arbeit prüfen, ob der Tank noch für den Hin- und Rückweg reicht.