Homeoffice für MFA: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
Dr. Julia FriemelBei der Tätigkeit in einer Praxis denkt man nicht sofort an die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Doch die Abrechnung machen oder Patientenanfragen per E-Mail abarbeiten, geht auch von zu Hause aus. Damit können sich Praxen als Arbeitgeber positiv von anderen abheben — solange sie gewisse Vorgaben beachten.
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Flexibilität fragen sich zunehmend auch Arztpraxen, ob Homeoffice eine Option ist – soweit natürlich die Arbeit remotefähig ist. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die bereits Homeoffice eingeführt haben, berichten von einer besseren Ausgangslage beim Recruiting sowie einer positiven Unternehmenskultur, weil Nachhaltigkeit und eine eigenverantwortliche Tätigkeit gefördert werden.
Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Homeoffice
Zunächst ist festzuhalten, dass Mitarbeiter grundsätzlich keinen Anspruch auf Homeoffice haben, da der Praxisinhaber den Arbeitsort im Rahmen seines Direktionsrechts aus § 106 GewO nach billigem Ermessen bestimmen kann. Und umgekehrt kann auch ein Praxisinhaber die Mitarbeiter nicht einseitig ins Homeoffice versetzen.
Technische und räumliche Mindestanforderungen für das Homeoffice
Der Homeoffice-Arbeitsplatz muss sich in der Wohnung des Mitarbeiters (keine Garage, kein Keller) in einem abschließbaren Raum befinden, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die Aufgabenerledigung geeignet ist. Sofern der Wohnraum gemietet ist, ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters zur Nutzung als Homeoffice zu empfehlen. In der Regel werden die technischen Arbeitsmittel für den Arbeitsplatz im Homeoffice (zum Beispiel Laptop, PC, Bildschirm, Tastatur, Maus, Telefon, Schreibtisch, Stuhl, Lampe etc.) vom Praxisinhaber kostenlos zur Verfügung gestellt und unterhalten. An dieser Stelle sollte immer geklärt werden, ob die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel auch für private Zwecke benutzt werden dürfen. Mit Blick auf den Datenschutz ist jedoch nur die rein praxisbezogene Nutzung zu empfehlen.
Arbeitszeitregelungen fürs Homeoffice
Auch im Homeoffice gelten die Arbeitszeitvorschriften. Praxismitarbeiter müssen ihre Arbeitszeiten daher erfassen und auch Pausen einhalten. Darüber hinaus ist es häufig sinnvoll, feste Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice zu vereinbaren.
Arbeitssicherheit im Homeoffice
Der Arbeitsplatz ist auch im Homeoffice stets so zu gestalten, dass keine Gefährdung für die Gesundheit des Mitarbeiters gegeben ist. Es sind unter anderem geeignete Bildschirme, kippsichere Stühle und eine ausreichende Beleuchtung (500 Lux) zu gewährleisten. Ferner muss der Arbeitsplatz ausreichend beheizt und belüftet sein und die Arbeitsfläche oder Beintiefe groß genug.
Alle Details dazu finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, „DGUV Informationsschrift Arbeiten im Homeoffice“, abrufbar im Internet unter folgendem Link: https://ottosc.hm/DGUVHomeoffice.
Da der Praxisinhaber für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften und Arbeitssicherheit haftet, hat er umgekehrt auch ein Kontrollrecht, das in der Homeoffice-Vereinbarung dann auch konkret geregelt werden sollte.
Datenschutz im Homeoffice
Mitarbeiter im Homeoffice müssen die Regelungen des Datenschutzes beachten und den in der Regel zur Verfügung gestellten gesicherten Zugang (VPN-Kanal oder Ähnliches, gesicherte Verschlüsselung) einhalten.
Ferner muss gewährleistet sein, dass Dritte – das sind alle im Haushalt des Mitarbeiters lebenden oder anwesenden Personen – keine Einsicht in oder Zugriff auf die Daten oder Passwörter haben. Dies gilt insbesondere für die sensiblen Patientendaten.
Klare Kommunikation zu Aufgaben der Mitarbeiter
Für die Praxisinhaber ist es wichtig, die Ziele und Aufgaben für die Mitarbeiter im Homeoffice klar zu definieren. Dadurch wissen die Mitarbeiter genau, was von ihnen erwartet wird, und können ihre Arbeit entsprechend organisieren.
Virtuelle Meetings oder die Nutzung von digitalen Plattformen können den Austausch von Informationen und die schnelle Klärung von Fragen erleichtern. Auch fest vereinbarte Zeiten, zu denen der Praxismitarbeiter im Homeoffice erreichbar ist, unterstützen die tägliche Zusammenarbeit und ermöglichen eine schnellere Reaktion auf Anfragen von Patienten oder Kollegen.
Darf der Arbeitgeber das Homeoffice beenden?
Ob der Arbeitgeber das Homeoffice einseitig beenden kann, hängt vom Inhalt der Vereinbarung und von der Reichweite des verbliebenen Weisungsrechts ab. Das Arbeiten im Homeoffice kann dann ohne Probleme beendet werden, wenn Pflichtverletzungen vorliegen, die gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Hierher können etwa Fälle gehören, in denen der Mitarbeiter nicht erreichbar ist, seine Arbeitszeiten nicht einhält, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder in denen im Homeoffice gravierende Mängel in Bezug auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes vorliegen. Darüber hinaus ist jedoch unbedingt eine Regelung in der Homeoffice-Vereinbarung zu empfehlen, wonach beide Seiten das Arbeiten im Homeoffice mit einer bestimmten Ankündigungsfrist ohne Angabe von Gründen beenden können. Hierbei sind die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten – es sind also alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten und es müssen die Interessen beider Vertragspartner berücksichtigt werden.
Fazit
Insgesamt bietet Homeoffice Chancen für eine flexiblere Arbeitsgestaltung auch in der Arztpraxis, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Indem die arbeitsrechtlichen und organisatorischen Aspekte beachtet sowie klare Richtlinien festgelegt werden, können die Vorteile des Homeoffice genutzt und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung aufrechterhalten werden.
Checkliste fürs Homeoffice
Ist die Tätigkeit remotefähig?
An wie vielen Tagen pro Woche erledigt der Mitarbeiter die Arbeit von zu Hause aus?
Sind die Privaträume für Homeoffice technisch und räumlich geeignet?
Welche Ausstattungsgegenstände müssen angeschafft werden? Ist eine Privatnutzung einzelner Arbeitsmittel zulässig und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten?
Gibt es feste Zeitfenster für die Erreichbarkeit durch Kollegen und Vorgesetzte?
Wie ist der Arbeitsplatz arbeitssicher zu gestalten?
Wie ist der Datenschutz gesichert?
Sind die Aufgaben im Homeoffice und die Kommunikationswege genau definiert?
Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice beenden?