Warum es nie zu früh ist, den digitalen Nachlass zu regeln
Judith MeisterDie Digitalisierung verändert nicht nur unser Leben, sondern wirkt auch nach unserem Tod noch weiter. Wer seinen Erben unnötige Arbeit und juristische Scherereien ersparen will, muss daher umfassend vorsorgen und auch seinen digitalen Nachlass regeln.
Das Internet vergisst nichts. Und es ist zuweilen unglaublich pietätlos. Diese Erfahrung machen nicht nur Nutzer, die jeden Tag in sozialen Medien unterwegs sind, sondern auch deren Hinterbliebene. Und deren Zahl steigt. Inzwischen sind neun von zehn Deutschen online unterwegs. Unter Berufstätigen, allen voran in der Ärzteschaft, dürfte die Quote noch höher liegen. Doch auch wenn das Bewusstsein für die Themen Datenschutz und -sparsamkeit inzwischen geschärft ist, sind bei Weitem nicht alle Probleme gelöst, die die Digitalisierung mit sich bringt – auch postmortal.
Der Mensch geht, doch die Daten bleiben
„Die meisten Menschen glauben, dass ihre Konten bei längerer Inaktivität automatisch gelöscht werden“, sagt Randhir K. Dindoyal, Rechtsanwalt in Starnberg. „Das ist falsch.“ Wer nicht möchte, dass persönliche Daten, Fotos oder Blogbeiträge für immer durchs Netz geistern oder in falsche Hände geraten, kommt daher nicht umhin, seinen digitalen Nachlass klar zu regeln.
Diese Art der Vorsorge ist zugleich ein Akt der Nächstenliebe, um Hinterbliebenen aufwändige Recherchen und Streit mit global agierenden Internetgiganten zu ersparen. Denn kennt der Erbe ein Passwort nicht, kann er das dazugehörige Nutzerkonto nicht aufrufen und gegebenenfalls löschen. Stattdessen muss er sich an die Diensteanbieter wenden. Nach deutschem Recht sind die zwar verpflichtet, Erben Zugriff auf das Konto des Verstorbenen zu gewähren. Allerdings ist keineswegs gesagt, dass sich jeder im Ausland sitzende Konzern diesen Vorgaben verpflichtet fühlt.
Wer klare Anordnungen treffen will, welche Daten nach seinem Tod von wem verwaltet werden sollen, muss sich zunächst einen Überblick verschaffen, wo er online Spuren hinterlassen hat. Im zweiten Schritt sollte er für jedes Konto die Zugangsdaten und Passwörter auflisten. Dieses Dokument (das regelmäßig aktualisiert werden sollte) lässt sich zum Beispiel auf einem USB-Stick speichern, der an einem sicheren Ort hinterlegt ist und auf den nur Vertrauenspersonen oder die Erben zugreifen können.
Testament immer handschriftlich
Allerdings ist es nicht damit getan, den Hinterbliebenen den Zugriff auf bestehende Konten zu ermöglichen. Um festzulegen, welche der eigenen Daten posthum gelöscht und welche vererbt werden sollen, braucht es ein Testament. Darin lässt sich auch eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter bestimmen. Wie für jedes Testament gilt allerdings auch hier: Finger weg vom Computer. Denn auch in Zeiten der Digitalisierung bleibt es bei dem Grundsatz, dass neben dem notariell beurkundeten nur der handschriftlich verfasste und unterschriebene letzte Wille rechtswirksam ist.
Checkliste für den digitalen Nachlass
Fotos, Musik und Videos: Diese Fragen sollten Ärzte klären
- Wer bekommt nach meinem Tod die Rechte an meinen Fotos?
- Lassen sich Musik oder E-Books vererben? Wenn ja, wer soll sie bekommen?
- Was passiert mit meinen Daten, wenn meine Angehörigen das Erbe ausschlagen?
- Was soll mit meinen Social-Media- und E-Mail-Konten geschehen?
- Wie stelle ich sicher, dass Daten, die in der Cloud liegen, nicht in falsche Hände geraten?