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Erbrecht

Seit sechs Jahren dürfen sich alle, die einen Betrieb erben, über immense Steuerbefreiungen freuen. Wer die Firma sieben Jahre lang fortführt und die Arbeitsplätze weitgehend erhält, zahlt nämlich gar keine Erbschaftssteuer.

Ganz anders sieht es aus, wenn man anderes Vermögen erbt. Ein Beispiel: Erbt ein Sohn oder eine Tochter Gewerbeimmobilien im Wert von 20 Millionen Euro, fallen statt null Euro 5,4 Millionen Euro Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer an.

Extreme Steuerbevorzugung unzulässig

Jetzt nahm das Bundesverfassungsgericht dieses umstrittene Gesetz unter die Lupe und entschied: Die extreme Steuerbevorzugung von Firmenerben ist unzulässig. Aber was bedeutet das nun für die Vererbung von Familienbetrieben?

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber trotzdem einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt“, sagt Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. „Die Politik hat bereits erklärt, an dem bisherigen unglücklichen System ‚hohe Steuersätze, viele Ausnahmen‘ festzuhalten und das Urteil lediglich mit Detailkorrekturen umzusetzen.“

Übergangsfrist beschlossen

So bleibt für Schenkungen und Erbschaften bis zum 30.6.2016 erst mal alles beim Alten, da das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist gewährt hat. „Erfahrungsgemäß wird die Politik die Frist voll ausschöpfen“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht aus München.

Bei großen Unternehmensvermögen forderte das Bundesverfassungsgericht, Steuerprivilegien dann an verschärfte Voraussetzungen zu knüpfen. Familien, die davon betroffen sind, können prüfen, ob sie bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts noch eine Betriebsübergabe durchführen.

Verschlechterung auch für Kleinbetriebe

Bisher mussten Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Das soll sich in Zukunft jedoch ändern. Auch hier soll die Steuererleichterung an die Kontrolle des Arbeitsplatzerhalts geknüpft werden. „Ich gehe davon aus, dass es daher auch in diesem Bereich voraussichtlich zahlreiche Unternehmensübergaben vor dem Stichtag geben wird“, sagt Dr. Anton Steiner.

Trotz der Übergangsfrist bleibt allerdings eine Ungewissheit. Das neue Urteil ermöglicht es dem Gesetzgeber auch, rückwirkend eine Verschärfung des Erbschaftssteuerrechts einzuführen, um eine zu starke Ausnutzung der bisherigen Steuerprivilegien zu verhindern.

So wirkt sich das neue Urteil auf die Vererbung von Arztpraxen aus

Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Vererbung von Arztpraxen aus. Bisher zahlte ein Sohn oder eine Tochter, die eine Praxis erbten und fortführten, im Regelfall keine Erbschaftssteuer. Da die meisten Praxen unter 20 Beschäftigte haben, mussten die Erben für die Steuererleichterung den Arbeitsplatzerhalt nicht nachweisen. Das soll sich ab Juli 2016 ändern. Wer sowieso mittelfristig seine Praxis übergeben will, kann diese Übergangsfrist nutzen, um noch von den alten Steuerprivilegien zu profitieren.