Bankvollmacht: Wie Sie anderen Personen Zugriff auf ihr Konto gewähren
A&W RedaktionMit einer Bankvollmacht übertragen Ärzte ihre finanziellen Angelegenheiten und wichtige Bankgeschäfte einer Vertrauensperson, die im Ernstfall für sie einspringt. Was ist dabei zu beachten?
Mit einer Bankvollmacht übertragen Ärzte ihre finanziellen Angelegenheiten und wichtige Bankgeschäfte einer Vertrauensperson, die im Ernstfall für sie einspringt. Was ist dabei zu beachten?
Wer sich nach einem schweren Unfall oder wegen einer Krankheit (plötzlich) nicht mehr um seine Bankgeschäfte kümmern kann, hat neben den gesundheitlichen auch noch finanzielle Probleme: Denn alle Überweisungen, die nicht im Einzugsverfahren abgewickelt oder per Dauerauftrag angewiesen werden, liegen nun auf Eis. Das kann verheerende Folgen haben.
Warum eine Bankvollmacht wichtig ist
Ärzte, die sicherstellen wollen, dass ihre Mitarbeiter ihre Gehälter bekommen und die Miete weiter bezahlt wird, sollten daher schon in guten Zeiten eine Bankvollmacht für eine Vertrauensperson ausstellen.
Ohne ein solches Dokument verweigern die Geldhäuser fremden Personen oft den Kontozugriff. Selbst engen Angehörigen oder dem Ehepartner sind dann die Hände gebunden. Einen Vorwurf kann man den Geldhäusern für ihre restriktive Praxis allerdings kaum machen. Denn falls ein Unbefugter Zugriff auf ein fremdes Konto hat, haftet das jeweilige Kreditinstitut. Deshalb müssen Bevollmächtigte erst nachweisen, dass sie das Konto tatsächlich verwalten dürfen.
Aber Vorsicht: Nicht alle Banken räumen den Bevollmächtigten gleiche Rechte ein. So ist es bei einigen Geldinstituten nicht erlaubt, das Konto in ein Online-Konto umzuwandeln. Unterschiedlich ist auch geregelt, ob sich fest angelegte Beträge kündigen oder Sparkonten eröffnen lassen.
Absolutes Vertrauen ist zwingend
Eine Bankvollmacht ist in der Regel ab dem Zeitpunkt der Unterschrift und über den Tod hinaus gültig. Theoretisch könnte der Bevollmächtigte also ab Tag eins auf das Vermögen des vollmachtgebenden Arztes zugreifen. Vor diesem Hintergrund ist absolutes Vertrauen in die Integrität des Bevollmächtigten unabdingbar.
Bankvollmacht jederzeit widerrufbar
Gut zu wissen ist überdies: Kontoinhaber können die Bankvollmacht jederzeit schriftlich widerrufen, etwa, wenn sie sich mit dem Bevollmächtigten zerstritten oder eine bessere Option gefunden haben.
Für größtmögliche Rechtssicherheit sollten der Kontoinhaber und der künftige Bevollmächtigte zudem gemeinsam bei der Bank erscheinen, um das Dokument vor Ort auszufüllen. Das ist auch deshalb wichtig, weil etliche Geldhäuser nur institutseigene Formulare akzeptieren. Bei Direkt-Banken lassen sich die entsprechenden Formulare in der Regel herunterladen. Der Bevollmächtigte muss dann jedoch noch seine Identität nachweisen.