Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Vertritt ein Arzt die Kollegen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) bei der Behandlung ihrer Patienten, kann es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handeln. Das zeigt ein aktueller Beschluss vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (vom 7. Februar 2020, Az.: L 9 BA 92/18).

Geklagt hatten die Leiter eines MVZ. Sie hatten einen externen Arzt für Innere Medizin mit Vertretungsaufgaben beauftragt. Dieser behandelte die von einbestellten Patienten im MVZ und nutzte dafür die dort vorhandene Ausstattung sowie das nichtmedizinische Personal. Der Arzt wurde für die Vertretung per Stundenhonorar entlohnt und zwar unabhängig davon, ob die behandelten Patienten ihre Rechnungen bezahlten oder nicht. Die Zeiten, in denen der Arzt im MVZ anwesend sein sollte, waren fest vereinbart. Insgesamt arbeitete er drei Monate für das Medizinische Versorgungszentrum.

Abhängige Beschäftigung vermutet

Die Sozialversicherungsbehörde wurde bei einer Prüfung stutzig, verneinte die freiberufliche Tätigkeit der Vertretung und sah die Konstellation als abhängige Beschäftigung an. Dagegen klagten die Leiter des MVZ, allrdings erfolglos. Das Sozialgericht bestätigte bereits in erster Instanz die Einschätzung der Sozialversicherungsbehörde. Auch mit der nachfolgenden Berufung scheiterten die Kläger.

Das Landessozialgericht bestätigte vielmehr, dass der Arzt abhängig beschäftigt war. Dafür sprachen laut Gericht folgende Indizien: Der Arzt behandelte nach Dienstplan und zu festen Zeiten nur Patienten, die vom MVZ einbestellt wurden. Er trug keinerlei wirtschaftliches Risiko, da er seinen Stundenlohn unabhängig von der Abrechnung der Behandlungen durch das MVZ erhielt.

Das Gericht wies außerdem den Einwand, dass der Vertreter eines Vertragsarztes nach dem Vertragsarztrecht zwingend “frei” und “selbständig” tätig sein muss, zurück. Das spiele in diesem Fall keine Rolle, da der Internist nicht einen einzelnen Vertragsarzt des MVZ vertreten habe, sondern für das komplette MVZ als Vertretungsarzt zur Verfügung stand.