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Die Hoffnung, dass sich der Ärztemangel mit Kolleginnen und Kollegen aus der Ukraine abmildern lassen könnte, hat sich bislang nicht erfüllt. Denn für Ärzte, die außerhalb der EU studiert haben, ist es nach wie vor nicht einfach, eine deutsche Approbation zu erhalten. Um in Deutschland als approbierter Arzt praktizieren zu dürfen, haben Kollegen aus dem Nicht-EU-Ausland zwei Möglichkeiten: Sie absolvieren die schwierige Kenntnisprüfung oder sie stellen einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der deutschen.

Der sicherste Weg zur Approbation

Da viele an der anspruchsvollen Kenntnisprüfung scheitern, empfiehlt sich meist der Weg, bei dem zunächst ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wird. Bei diesem Verfahren prüft die zuständige Behörde alle vorhandenen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise. Häufig tauchen dabei Defizite auf, wie zum Beispiel fehlende Ausbildungsinhalte, die in Deutschland zum Studium der Humanmedizin gehören, oder ein fehlendes Praktisches Jahr. Das sollte aber interessierte Kandidaten nicht abschrecken.

Im zweiten Schritt können sie dann eine Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 2 BÄO beantragen. Denn diese Berufserlaubnis dient dazu, solche Defizite zu kompensieren. Das heißt, der ausländische Kollege muss sich eine Fachklinik oder Weiterbildungspraxis suchen, die die fehlenden Ausbildungsinhalte vermitteln kann. Diese Phase darf übrigens maximal zwei Jahre dauern. Sobald er die Kenntnisse erlernt hat und diese in einem Zeugnis bestätigt wurden, kann er einen Antrag auf Approbation stellen.

Wichtiges Urteil für Arbeitnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland

Was Interessierte aus dem Nicht-EU-Ausland grundsätzlich beachten sollten, verdeutlicht auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen: Danach kann ein Arzt, der in einem Nicht-EU-Land Medizin studiert, eine deutsche Approbation als Arzt erhalten, wenn er die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt (20.06.2023, Az. 5 K 1763/21):

Die Grundausbildung im Nicht-EU-Ausland muss abgeschlossen und als gleichwertig mit der deutschen Ausbildung anerkannt sein. Mit Blick auf die Ukraine gilt eine medizinische Ausbildung als abgeschlossen, wenn die akademische und praktische Phase (Internatur oder Ordinatur) erfolgreich absolviert wurden.

Berufserlaubnis in Deutschland für ukrainische Ärzte benötigt

Nichtukrainer, die das sechsjährige Studium in der Ukraine gemacht haben, können ihre Ordinatur auch in Deutschland absolvieren. Dafür müssen sie aber eine Klinik finden, die sie für die erforderliche Zeit im entsprechenden Fachbereich beschäftigt. Zudem benötigen sie eine Berufserlaubnis in Deutschland – zumindest für die Zeit der praktischen Ausbildungszeit.

Sind diese beiden Hürden genommen, muss die besagte Klinik oder Praxis dem ausländischen Kollegen ein Zeugnis ausstellen. Dies erhöht die Chance, dass die deutsche Ordinatur in der Ukraine anerkannt wird und der Betreffende eine Bescheinigung über seine abgeschlossene Ausbildung von der dortigen Behörde bekommt – und damit die Erlaubnis, in der Ukraine als Arzt zu arbeiten. Dieser Verwaltungsakt wiederum ist die Voraussetzung, dass Interessenten in Deutschland eine Approbation beantragen können.

Ordinatur in Deutschland

Wird die Ausbildung eines ukrainischen Arztes nicht als gleichwertig mit der deutschen anerkannt, heißt das nicht, dass er in Deutschland nicht arbeiten darf. Die „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs“ nach § 10 Abs. 2 BÄO verfolgt das Ziel, Defizite einer ausländischen Ausbildung auszugleichen. Nach maximal zwei Jahren in einer Fachklinik und Erhalt eines aussagekräftigen Zeugnisses kann der ausländische Kollege dann einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Approbation stellen und dadurch die sogenannte Kenntnisprüfung umgehen. Letztere ist oft ein Stolperstein für Kolleginnen und Kollegen aus dem Nicht-EU-Ausland.

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