2 statt 3: So viele Corona-Impfungen brauchen Ihre Mitarbeiter wirklich
Melanie HurstGesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt seit Monaten, dass eine vollständige Impfung aus drei Dosen besteht. Aber bedeutet das auch, dass Praxismitarbeitende drei Impfungen gegen COVID-19 benötigen, um als vollständig geimpft zu gelten? Tatsächlich herrscht hier große Verwirrung. Denn rechtlich gesehen ist ein vollständiger Impfschutz anders definiert.
Ab dem 16. März 2022 dürfen nur noch Mitarbeitende, die ein gültiges Genesenenzertifikat oder einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 haben, in einer Arztpraxis arbeiten. Aber was heißt eigentlich vollständig geimpft? Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte immer wieder, dass eine Impfung gegen COVID-19 nur abgeschlossen ist, wenn man dreimal geimpft wurde.
Doch diese medizinische Empfehlung bei der Omikron-Variante ist nicht mit der rechtlichen Lage zu verwechseln! Wie das Bundesministerium für Gesundheit ARZT & WIRTSCHAFT auf Anfrage mitteilte, gelten alle, die zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft.
Das heißt: Alle Praxismitarbeiter, die diese beiden Impfungen nachweisen können, sind rechtlich gesehen vollständig geimpft und können auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterarbeiten. Das Vorliegen des vollständigen Impfschutzes gegen SARS-CoV-2 können sie mit einem Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form belegen. Diese Impfzertifikate gelten für die Verwendung in Deutschland zurzeit unbefristet. Nur bei Reisen über die Grenze greift seit 1. Februar 2022 eine neue EU-Verordnung, die deren Gültigkeit auf 270 Tage beschränkt. Sobald eine Auffrischimpfung erfolgt ist, gilt das digitale Impfzertifikat der EU wieder.
Anforderung an den vollständigen Impfschutz
Was genau unter einem vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 zu verstehen ist, definiert das Paul-Ehrlich-Institut (siehe https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3). Es legt fest, wie viele Einzelimpfungen vorhanden sein müssen und welche Impfstoffe dafür zugelassen sind. Dabei gibt es unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten – wobei allen grundsätzlich eine Zweifach-Impfung gemeinsam ist.
- Zweimal Comirnaty
- Zweimal Spikevax
- Zweimal Vaxzevria
- Zweimal COVID-19 Vaccine Janssen
Für einen vollständigen Impfschutz können aber auch zwei Corona-Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller kombiniert werden:
- Einmal Vaxzevria und danach einmal Comirnaty
- Einmal Vaxzevria und danach einmal Spikevax
- Einmal Comirnaty und danach einmal Spikevax
- Einmal Spikevax und danach einmal Comirnaty
- Einmal COVID-19 Vaccine Janssen und danach einmal Comirnaty
- Einmal COVID-19 Vaccine Janssen und danach einmal Spikevax
Wichtig: Nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen 14 Tage vergangen sein, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.
Ausnahmen, bei denen eine Impfung reicht
Es gibt aber auch Sonderfälle, in denen eine einmalige Corona-Impfung ausreicht, um einen vollständigen Impfschutz zu haben.
- Mitarbeitende, die keine Impfung gegen COVID-19 haben, aber einen positiven Antikörpernachweis nachweisen können. Dieser labordiagnostische Befund muss in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein. Eine Person gilt in diesem Fall als vollständig geimpft ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis. Wie das Paul-Ehrlich-Institut ARZT & WIRTSCHAFT mitteilte, gibt es hier keine Vorgabe wann die Impfung nach dem Antikörpertest zu erfolgen hat.
- Personen, die keine Impfung gegen COVID-19 haben, aber eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 durch einen PCR-Test nachweisen können. Auch in diesem Fall gelten die Betroffenen als vollständig geimpft ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
- Praxismitarbeiter, die nur eine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben und danach an Corona erkrankt sind. Diese Infektion müssen sie mit einem PCR-Test nachweisen. Ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests gelten auch sie vollständig geimpft.