So sparen Ärzte beim Praxisverkauf Steuern und sichern ihre Altersvorsorge
Niels C. FleischhauerBeim Praxisverkauf drohen niedergelassenen Ärzten viele finanzielle Untiefen. Wie sie diese erfolgreich umschiffen und sogar von starken Steuervorteilen profitieren können, erläutert Finanz-Experte Niels C. Fleischhauer im folgenden Beitrag.
Nicht jeder Arzt freut sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Gerade niedergelassene Mediziner müssen sich mit der Praxisabgabe auf finanzielle Einbußen einstellen. Darüber hinaus fallen beim Praxisverkauf rund 50 Prozent Steuern an. Doch mit einer klugen, weitsichtigen Planung können Ärzte in mehrfacher Hinsicht von ihrer Praxisabgabe profitieren.
Die ideale Praxisübergabe beginnt bereits Jahre vor dem Verkauf
Der Arzt sollte sich bereits vor dem 60. Geburtstag mit der Praxisabgabe beschäftigen. Denn viele vorbereitende Maßnahmen benötigen mehrere Jahre, um zu wirken. Unser Tipp: Zunächst sollte er rechtzeitig die Gesellschaftsform seiner Praxis wechseln. Betreibt er die Praxis nämlich als Kapitalgesellschaft, so kann er für sich als Geschäftsführer eine betriebliche Altersvorsorge installieren.
Vorteile der Praxis als Kapitalgesellschaft
Diese führt zu erheblichen Steuervorteilen und einer starken Altersvorsorge:
– Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge des Arztes stammen aus dem Gesellschaftsvermögen und nicht – wie die Beiträge ans ärztliche Versorgungswerk – aus seinem bereits versteuerten Privatvermögen.
– Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge werden zu 100 % als Kosten der Praxisgesellschaft steuerlich berücksichtigt.
– Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge erwirtschaften eine Rendite und stellen zugleich eine Geldanlage dar.
– Der Arzt kann die Höhe der Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit auch die entstehende Rente anpassen – anders als beim ärztlichen Versorgungswerk.
Mit einer Kapitalgesellschaft kann der Arzt während der letzten Jahre des Praxisbetriebs sogar gezielt Verluste aufbauen. Diese können mit den Gewinnen aus dem späteren Praxisverkauf verrechnet werden. Auf diese Weise kann der Arzt weitere Steuern sparen.
Praxisabgabe als Geschäftsabgabe
Da der Arzt mit der Praxisabgabe eine Geschäftsaufgabe erklärt, wird die Aufstellung einer Bilanz fällig. In der Regel nehmen Mediziner diesen Umstand notgedrungen hin. Allerdings kann der Arzt die Bilanzierung schon Jahre vor dem Praxisverkauf nutzen, um seine Steuerlast weiter zu senken:
- Durch die Bilanzierung können Rückstellungen gebildet und steuerlich angerechnet werden.
- Bereits drei Jahre im Voraus lassen sich Investitionen anrechnen.
- Mit der Einnahmenüberschussrechnung bestehen diese Steuervorteile nicht.
Steueroptimierung während des Praxisverkaufs
Befindet sich auch die Praxisimmobilie im Eigentum des Arztes, so kann er weitere profitable Register ziehen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Praxisbetrieb und die Praxisimmobilie wirtschaftlich voneinander zu trennen. Auf diese Weise kann der Arzt seinen Verhandlungsspielraum beim Praxisverkauf ausweiten. Der mögliche Nachfolger muss so nämlich nicht mehr zwingend die Praxisimmobilie dazukaufen. Seine Investitionskosten sinken. Gleichzeitig kann der Noch-Inhaber die Praxisimmobilie an den Praxisnachfolger verpachten. Die eingehenden Mieteinnahmen dienen ihm zukünftig als weiteres Standbein seiner Altersvorsorge.
Wird die Praxis als Kapitalgesellschaft betrieben, kann der Arzt optional nur Anteile verkaufen. Auch diese Konstellation senkt die Investitionskosten des Nachfolgers und steigert folglich die Attraktivität der Praxis.
Steuervorteile nach dem Praxisverkauf
Nicht jeder niedergelassene Mediziner beschäftigt sich rechtzeitig mit der Praxisübergabe. Doch selbst wenn der Praxisverkauf kurz bevor steht oder gerade abgeschlossen ist, lohnt sich eine Steueroptimierung für den Arzt. Die Gründung einer privaten Vermögensverwaltung sorgt dafür, dass die Steuerlast des Arztes mithilfe verschiedener Maßnahmen gemindert werden kann.
Eine profitable Praxisübergabe berührt nicht nur betriebswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Daher empfiehlt es sich, einen Experten aufzusuchen, der alle diese Bereiche im Rahmen seiner Beratung abdecken kann. Am wichtigsten ist jedoch: Ärzte sollten sich rechtzeitig darum kümmern.
Service: Checkliste für Praxisübergabe oder -übernahme
Ärzte, die sich frühzeitig mit der Nachfolgeplanung oder der Übernahme einer Praxis und dem Weg in die Selbstständigkeit beschäftigen, können den Übergang erfolgreich gestalten. Nachfolgende Fragen werden Ihnen helfen, einen ersten Überblick über notwendige Informationen im Vorfeld einer Praxisübernahme oder -gründung zu gewinnen. Hier geht es zur Checkliste.