Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Kinder sind etwas Wunderbares. Aber wie stellt eine niedergelassene Ärztin oder ein niedergelassener Arzt die Patientenversorgung während der betreuungsintensiven Lebensphase der eigenen Kinder sicher? Zu diesem Zweck gibt es berufsspezifische Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten sowie allgemeine Wege und Empfehlungen, die in diesem Beitrag auf ihre Tauglichkeit abgeklopft werden.

Die eigene Praxis bietet grundsätzlich gute Möglichkeiten, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wochenenddienste im Krankenhaus – das war einmal. Doch oftmals wählen junge Ärztinnen und Ärzte mit Kinderwunsch auch im ambulanten Bereich Anstellungsverhältnisse. Dabei haben sich in den letzten Jahren auch für frei Tätige einige Verbesserungen aufgetan: Vernünftigere Vertretungsregelungen etwa entlasten junge Eltern vielfach davon, allzeit bereit sein zu müssen. Dennoch, es soll nicht kleingeredet werden, bleibt die Gestaltung dieser Lebensphase ein Jonglage-Akt. Eine dezidierte Planung hilft auch, die eigene Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten und so verlässlich für die Patienten da zu sein.

Im Folgenden finden Sie Anhaltspunkte, deren Regelungen je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) voneinander abweichen können. Sprechen Sie diese hinsichtlich Ihrer individuellen und regionalen Situation am besten mit einem Niederlassungsberater Ihrer KV durch, wenn sich der Nachwuchs ankündigt oder bereits Ihr Leben bereichert.

Unterstützung während Kleinkindphase

Der wichtigste Punkt zur Entlastung von Eltern mit kleinen Kindern: Sie können sich vertreten lassen. Für eine Vertragsärztin ist das je nach KV zwischen sechs bis zwölf Monaten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt – zuvor oder danach – genehmigungsfrei möglich. Längere Zeiträume sind auf Antrag erreichbar.

Voraussetzung ist die Fachgebietsidentität, eine deutsche Approbation und Facharztanerkennung der Praxisvertretung. Während Ihrer Abwesenheit führt die Vertretung die Praxis selbstständig, mit Bindung an das bestehende Leistungsspektrum. Vertreter müssen nicht angestellt werden, sie können in freier Mitarbeit tätig werden. Der Vorteil: Der Praxisbetrieb läuft weiter, die Honorare fließen. Ob die Patientenbindung erhalten bleibt, hängt davon ab, wie zufrieden diese mit der Leistung, der Persönlichkeit und dem Auftreten Ihres Vertreters sind.

Elterngeld beanspruchen

Beanspruchen Sie während der ersten Phase der Elternschaft das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelte Elterngeld. Es steht Ihnen auch als frei praktizierende Ärztin oder Arzt zu. Zwischen 65 und 100 Prozent des letzten Einkommens, maximal 1.800 Euro, werden bis zu 14 Monate gezahlt, wobei Mutter und Vater die Monate frei untereinander aufteilen können. Das sogenannte ElterngeldPlus ist nur halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich für Eltern, die bald wieder arbeiten wollen.

Krankenpflegerin wischt älteren Frau den Mund ab

Für die Pflege eines nahen Angehörigen wird ein Entlastungsassistent für sechs Monate genehmigt, Verlängerung möglich. Bild: ©js-photo – stock.adobe.com

Während Sie sich der Kindererziehung widmen, kann auch ein Entlastungsassistent die Versorgung Ihrer Patienten vorübergehend sicherstellen. Dazu bedarf es einer Genehmigung der KV. Wiederum gelten die Bedingungen der Fachgebiets­identität, der deutschen Approbation und Facharztanerkennung sowie die Bindung an das Leistungsspektrum. Die Genehmigung ist zeitlich befristet, wobei sich die Dauer nach Antragsgrund richtet. Das kann auch eine eigene Erkrankung oder die Erkrankung Ihres Kindes sein. Für die Erziehung stehen insgesamt drei Jahre (36 Monate) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zur Verfügung, die nicht unbedingt zusammenhängend genommen werden müssen. Diese Option haben auch die Familienväter unter den Ärzten. Für die Pflege eines nahen Angehörigen wird ebenso ein Entlastungsassistent genehmigt, zunächst für sechs Monate, eine Verlängerung ist aber möglich.

Vom Bereitschaftsdienst befreien lassen

Schauen Sie in der Bereitschaftsdienstordnung (BDO) Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach, ob Sie sich vom Bereitschaftsdienst befreien lassen können. In Bayern ist dies Vertragsärztinnen ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 36 Monaten nach der Geburt möglich. Ab dem Moment der Niederkunft gilt dies auch für junge Väter. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Befreiung für Mütter sechs Monate vor der Geburt und bis zu 24 Monate nach der Niederkunft möglich. In vereinzelten Gemeinden Deutschlands gibt es Notdienst-/Bereitschaftsdienstzentralen, oft an Kliniken angegliedert, bei denen Ärztinnen und Ärzte ohne betreuungspflichtige Kinder ihre Kolleginnen und Kollegen mit Kindern an Wochenenden und Feiertagen entlasten. Das ermöglicht den einen ein verbessertes Einkommen, den anderen eine lebensphasenorientierte Anpassung der Präsenzpflicht und somit familiäre Lebensqualität. Mehr dazu finden Sie im Handbuch „Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte“, das sie kostenfrei auf der Internetseite der Bundesärztekammer he­runterladen können. Klicken Sie dazu hier.

Zulassung bis zu drei Jahre lang ruhen lassen

Während des Mutterschutzes und der Erziehungszeit ist es zudem möglich, die Zulassung bis zu drei Jahre lang ruhen zu lassen, vollständig oder zur Hälfte bei normalerweise vollem Versorgungsauftrag. Der Antrag hierzu wird mit Begründung beim Zulassungsausschuss (ZA) gestellt. Achtung: Ruht die Zulassung, kann während dieser Zeit kein Sicherstellungsassistent beschäftigt werden! Durch Reduktion auf Teilzulassung wird nur noch ein Mindestsprechstundenangebot von 12,5 statt 25 Stunden pro Woche fällig. Allerdings reduzieren sich auch die Honoraransprüche, sodass diese Option gut durchdacht sein will.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Job-Sharing (vinkulierte Zulassung): Im gesperrten Planungsbereich wird dabei der Versorgungsauftrag aufgeteilt. Dazu wird eine fachidentische Berufsausübungsgemeinschaft gegründet. Örtliche und überörtliche Modelle sind möglich, also mit Tätigkeit an einem Vertragsarztsitz oder mit mehreren Vertragsarztsitzen und einer Hauptbetriebsstätte. Ärzte können sich als gleichberechtigte Partner einen Vertragssitz teilen oder die Praxisinhaberin oder -inhaber stellt einen Arzt an.
Mit anderen Ärztinnen und Ärzten zu kooperieren, bietet viele Vorteile. Eine Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist meist leicht gefunden. Für die Patienten können attraktive, verlängerte Öffnungszeiten angeboten werden. Auch das Leistungsspektrum kann erweitert werden, der Leistungsumfang darf sich allerdings nicht wesentlich erhöhen.

Kitas in Deutschland

Verlässliche Betreuung finden

Vor allem Ärztinnen in Einzelpraxis befinden sich bei der Geburt ihrer Kinder oft in der Lage, kürzlich erhebliches Kapital eingesetzt zu haben, das nun in hohen Raten zurückgezahlt werden muss. Setzen Sie sich mit Ihrem Bankberater zusammen und suchen Sie nach Lösungen für die Finanzierung. Eine Teilzulassung deckt hier wahrscheinlich nicht die Kosten. Umso essentieller ist eine verlässliche Kinderbetreuung, die Ihrem Bedarf entgegenkommt. Bestenfalls ist sie möglichst nah gelegen, denn im Alltag gibt es kaum Zeit zu verschenken. Erfragen Sie bei Bedarf sämtliche Betreuungsmöglichkeiten direkt bei Ihrer Kommunalverwaltung.

Den Takt für die Berufsausübung von Eltern, insbesondere Müttern, quer durch Deutschland geben maßgeblich die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten (Kitas) vor. Planen Sie Ihre Sprechstunden so, dass Sie genug Luft haben, um vor 17 oder 18 Uhr Ihr Kind abholen zu können. Nur wenige Einrichtungen bieten eine darüberhinausgehende Abendbetreuung an. Zu knapp bemessene Zeiträume bedeuten hochgradigen Stress für Sie und Ihr Kind, jedes Mal, wenn Sie aufgehalten werden. Doch erst einmal geht es darum, überhaupt einen Betreuungsplatz zu ergattern.

Große Betreuungslücke bei Kleinkindern

Der Mangel an Betreuung wächst sich aus. 2014 fehlten gemäß einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft bundesweit 190.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 2019 lag die Zahl bei fast 320.000. Zwar waren die Städte und Gemeinden nicht untätig. Sie haben die Zahl der Plätze ausgebaut, von 155.000 auf 818.000. Doch aufgrund der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung schießt der Betreuungsbedarf in die Höhe. Hinzu kommt die Rechtslage seit 2013 – hier wurde der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kleinkinder eingeführt, auf dem Papier (§ 24 SGB VIII). In der Realität wurde dem leider nicht rechtzeitig und ausreichend begegnet. Die bundesweite Betreuungslücke für Unter-Dreijährige liegt bei 13 Prozent. Dabei wird dieser Prozentsatz kräftig von den neuen Bundesländern gedrückt. Beträgt die Betreuungslücke in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen relativ überschaubare vier bis fünf Prozent, stehen in Bremen 20 Prozent der Eltern mit Unter-Dreijährigen vor einem Problem.

Klagen möglich, aber selten befriedigend

Vollzeitarbeitende haben ein Recht auf 45 Stunden Kinderbetreuung pro Woche. Steht Ihrem Kind kein Platz zur Verfügung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Kostenerstattung für eine private Einrichtung oder gar Schadenersatz von Ihrer Kommune. Diesen können Sie beispielsweise nutzen, um die Betreuung in einer privaten, teureren Einrichtung zu finanzieren. Achten Sie darauf, dass Sie einen ablehnenden Bescheid in Schriftform erhalten. In einigen Städten heißt es heutzutage: „Wenn Sie bis zu einem bestimmten Datum keine Zusage erhalten haben, haben Sie keinen Platz bekommen“. Da­rauf können Sie sich im Ernstfall nicht stützen. Gegen den Ablehnungsbescheid legen Sie in einigen Bundesländern zunächst Widerspruch ein. Dann können Sie eine sogenannte Verpflichtungsklage beim örtlichen Verwaltungsgericht erheben.

Mangel an Betreuungsangeboten

Sieht man sich die Zahl der Klagen an, fällt allerdings auf, dass sie trotz des massiven Mangels an Betreuungsangeboten relativ gering sind und selten zum gewünschten Erfolg führen. Viele Eltern schrecken davor zurück, aus Sorge, vom Jugendamt einen Platz zugewiesen zu bekommen, der ihnen nicht zusagt. Lehnen sie einen aus Sicht des Amts zumutbaren Kita-Platz ab, verlieren sie zunächst ihren Rechtsanspruch. Das gilt auch für den Fall, dass ihnen ein entfernter gelegener Kita-Platz angeboten wird.

Schnell summieren sich dadurch Fahrtzeiten, die zulasten der familiären Lebensqualität gehen. Als zumutbar gelten 25 Minuten Fahrtzeit bis zur Kinderbetreuungseinrichtung. Schade, wenn Ihre Praxis in der entgegengesetzten Richtung liegt. Oftmals müssen Niedergelassene also kreativ werden und sich ein sicheres Betreuungsnetz individuell zusammenstricken. Wie das gelingen kann, wird Gegenstand des zweiten Teils dieser CME-Fortbildung sein.

Milliardensumme für die Kitas

Garderobe in einer Kita

Bild: ©gizmocat – stock.adobe.com

„Gut ist Kita, wenn sie zum Familienalltag passt“, schreibt das Bundesfamilienministerium zur Feier seines „Gute-Kita-Gesetzes“ auf seiner Webseite. Beschlossen wurde es Ende 2018, seit Anfang 2020 fließen die Gelder. Zehn Handlungsfelder wurden definiert, da­runter längere Öffnungszeiten und ein Betreuungsangebot für Eltern im Schichtdienst. Allerdings konnten sich die Bundesländer anschließend selbst aussuchen, in welche Felder sie investieren wollen. Die meisten haben sich auf einen besseren Betreuungsschlüssel durch mehr Personal fokussiert oder auf die Senkung oder Abschaffung von Beiträgen. Einen bedarfsgerechten Ausbau streben Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen an. Insgesamt stellt der Bund eine Summe von 5,5 Milliarden Euro bereit, die bis zum Jahr 2022 fließen soll. „Damit jedes Kind es packt“, so der Slogan, sind Familien mit geringem Einkommen zudem seit August 2019 von Gebühren befreit.

Betreuung selbst in die Hand nehmen

Lachende Ärztin am Schreibtisch

Unterstützung und Entlastung sorgt dafür, dass Sie Ihren Patienten gerecht werden und auch daheim aktiv präsent sein können. Die Leitfrage für junge Eltern oder pflegende Angehörige lautet: Wie können andere verlässlich helfen? Bild: ©Prostock-studio – stock.adobe.com

Die ärztliche Niederlassung bietet viele Möglichkeiten zur Flexibilität – trotzdem reicht diese nicht immer aus, wenn Kinder da sind. Welche Möglichkeiten es gibt, jenseits des institutionalisierten Rahmens den Betreuungsbedarf zu decken, um die Familie und die Patienten gut versorgt zu wissen, lesen Sie hier.

Wie schon weiter oben dargestellt, deckt das Angebot an Kindertagesstätten (Kitas) derzeit nicht den Bedarf. 13 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren gehen leer aus. Zudem passt das Betreuungsangebot oft nicht zum Praxisbedarf. Bieten Sie beispielsweise an manchen Tagen Abend- oder eine Samstagssprechstunde an, um für Ihre Patienten die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, gibt es nur wenige Kitas, die währenddessen eine Betreuung gewährleisten. Was also tun, wenn auf die ein oder andere Weise institutionelle Angebote nicht ausreichen, um die Patienten so zu versorgen, wie Sie es wollen und müssen?

Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten

Zunächst einmal: Sie sind nicht allein. Einen Bedarf an Betreuungszeiten außerhalb der Zeit von 8 bis 17 Uhr haben 56 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren, die bereits Betreuungsangebote nutzen. Das schreibt das Bundesfamilienministerium in seiner Übersicht „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausgabe 4“, kostenfrei herunterzuladen beim Deutschen Jugendinstitut (www.dji.de). Den größten Teil des ungedeckten Betreuungsbedarfs würde bereits eine Ausdehnung der Öffnungszeiten um eine Stunde am frühen Morgen ab 7 Uhr oder am späten Nachmittag bis 18 Uhr auffangen. Hier gilt es also, den politischen Druck zu erhöhen. Bis es auf dieser Ebene zu den notwendigen Veränderungen kommt, hängt vieles allerdings an den Familien selbst.

Jeder Mensch und jede Familiensituation sind einzigartig. Finden Sie Ihr persönliches Modell, ohne Vergleiche mit anderen zu ziehen. Allerdings kann das in einem Milieu, das implizit immer wieder die automatische Zuständigkeit der Frau für die Kinderbetreuung betont, bisweilen herausfordernd sein. Es gibt zwei Floskeln, die beinahe gebetsmühlenartig immer wieder in der deutschen Diskussion auftauchen: „Die Medizin wird weiblicher“, in Verbindung mit „Ärztinnen stehen vor dem Problem, Familie und Kinder unter einen Hut zu bekommen.“ Symptomatisch für die zugrundeliegende Annahme der weiblichen Allein- oder Hauptzuständigkeit ist auch die immer wieder auftauchende Forderung nach „gendersensiblen“ Arbeits(zeit-)modellen.

Rückzug aus der Versorgung?

Angesichts des zunehmenden Ärztemangels wirkt es wie eine Ressourcenverschwendung, wenn sich eine Ärztin hauptsächlich aufgrund tradierter Rollenvorstellungen für den teilweisen oder vollständigen Rückzug aus der Versorgung entscheidet, insbesondere in unterversorgten Gebieten. Vor allem ist es gemessen an der hohen Belastung im Beruf nicht selbstverständlich, dass eine Ärztin zuhause auch den Großteil des Haushalts übernimmt. Eine Partnerschaft sollte beiden Beteiligten praktische und emotionale Unterstützung bieten. Hilfreich kann beispielsweise sein, wenn der Vater die Kinder an festgelegten Tagen von der Kita abholt, sodass die Ärztin länger in der Praxis bleiben kann. Ist sie die Hauptverdienerin der Familie, ist das ein Argument für die hauptsächliche Betreuung der Kinder durch den Partner. Insgesamt ist es für das persönliche und berufliche Wachstum beider Partner oft von Vorteil, keine starren Rollen zu definieren, sondern gemeinsam situativ anpassungsfähig zu bleiben. So kann mal der eine, mal der andere Elternteil stärker in die Betreuung einsteigen. Mittlerweile äußern immer mehr junge Väter eben diesen Wunsch und fordern mehr Zeit mit ihren Kindern ein.

Grafik Zeitverwendung Frauen und Männer werktags und sonntags

Kreativ werden, Unterstützung finden

Auch wenn die Niederlassung große Flexibilität bietet (siehe Teil 1 dieser CME), ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass besonders im ländlichen Raum an der Kinderbetreuungsfrage gebastelt werden muss, weil es einfach noch an Ganztagsangeboten mangelt. Und längst nicht alle Eltern genießen die Unterstützung von vor Ort wohnenden Großeltern, die Zeit haben, sich des Nachwuchses anzunehmen, während Mama oder Papa in der Praxis sind. Was also tun?

Administrative Arbeit ist bisweilen auch im Homeoffice möglich. Wenn gleichzeitig junge Kinder betreut werden müssen, kann dies jedoch ein nervenaufreibendes Unterfangen werden und zulasten der Konzentration gehen. Eine Möglichkeit ist dann beispielsweise, stundenweise eine Babysitterin ins Haus kommen zu lassen, die während Ihrer Arbeitszeit mit den Kleinen spielt.

Nannys und Tagesmütter helfen daheim

Haben Sie überhaupt Mut zu Haushaltshilfen und gegebenenfalls einer Nanny. Das mag sich vielleicht zu Beginn seltsam anfühlen, rentiert sich aber mannigfach durch den Zeitgewinn. Eine Nanny übernimmt neben der Kinderbetreuung auch leichte Haushaltstätigkeiten wie Einkäufe, das Zubereiten von Mahlzeiten und Fahrdienste für die Kinder. Spezielle Agenturen vermitteln ausschließlich Nannys, die eine Ausbildung im Bereich der Kinderbetreuung oder Kinderpflege oder vergleichbare Berufserfahrung haben. Eine Nanny wird von den Eltern angestellt, der Richtwert für den Bruttolohn inklusive Sozialabgaben beträgt zwischen 22 und 32 Euro pro Stunde. Oft, aber nicht zwangsläufig, wohnt sie bei der Familie.

Auch eine Tagesmutter, die in den Haushalt der Kindseltern kommt, befindet sich in der Regel im Angestelltenverhältnis. Ihre Vergütung ist frei verhandelbar, es gilt der gesetzliche Mindestlohn. Anders als eine Nanny wird eine Tagesmutter normalerweise nicht im Haushalt tätig, sondern kümmert sich ausschließlich um die Kinder. Manche Tagesmütter kommen nur stundenweise, andere bieten eine Ganztagsbetreuung an.

Tagesmütter als Alternative

Qualifizierte Tagesmütter werden auch vom Jugendamt vermittelt. Nehmen Sie dazu mit einem Berater Kontakt auf oder stöbern Sie selbst in der Online-Tagespflegebörse des Jugendamts. Bei so vermittelten Tagesmüttern rechnen Sie die Betreuungskosten über das Jugendamt ab, das wiederum die Tagesmutter bezahlt. Die Seriosität der Tagesmutter ist hier gewährleistet, zudem erhalten Sie fachliche Beratung sowie eine Unterstützung durch den Pflegegeldzuschuss.

Auch bei Nachbarschaftshilfen oder kirchlichen Verbänden wie der Caritas können Sie eine Tagesmutter finden. Detaillierte Informationen zu Verbänden und Institutionen in Ihrer Nähe erhalten Sie vom Bundesverband für Kindertagespflege (www.tagesmütter.com).
Achtung: Wenn Sie auf eine einzelne Person zur Kinderbetreuung setzen, brauchen Sie für diese ein Backup! Sollte Ihre Nanny oder Tagesmutter krank werden, ist es von großem Vorteil, wenn Sie über eine flexible Vertretung für sie verfügen. Informieren Sie sich hierzu über die Möglichkeit einer Leihoma oder eines Leih­opas – im Prinzip Babysitter mit höherem Alter und mehr Erfahrung. Dazu gibt es Kontaktbörsen im Internet – zum Beispiel betreut.de oder lend-grand.de.

Oder machen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis, mit dem Sie Ihre Suche nach sogenannten Wunschgroßeltern bekannt geben. Omas und Opas im Ehrenamt werden auch von Vereinen wie „Großeltern stiften Zukunft“ vermittelt.

Zusammenschlüsse mit anderen

Eine selbstständig tätige Tagesmutter kalkuliert ihren Preis anhand der Zahl der betreuten Kinder und ihren Aufwendungen. Hat sie Raummiete zu zahlen, wird es teurer. Aber vielleicht haben Sie in Ihrer Praxis noch einen Raum, der sich zu diesem Zweck einsetzen ließe? Sind junge Eltern unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Eventuell lohnt sich ein Zusammenschluss. Möglicherweise können sich die Mitarbeiter auch selbst bei der Betreuung abwechseln? Denken Sie auch übergreifend: Wie wäre es mit einer Kooperation mit anderen Arztpraxen oder Ärztehäusern? Gemeinsam wird es unter Umständen leichter, Betreuungspersonal zu engagieren.

Eine schöne Idee ist auch ein Lesepate, der ab und zu vorbeikommt. Patientenkinder könnten zu diesen Lesestunden hinzukommen, falls diese in Ihrer Praxis stattfinden. Eine Notfallbetreuung lässt sich ebenfalls am besten in Kooperation bewerkstelligen. Wie wäre es, wenn Sie mit benachbarten Kitas und Schulen etwas auf die Beine stellen? Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, eine Initiative des Bundesfamilienministeriums, bietet seit dem Frühjahr 2020 ein Förderprogramm für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (Infos: www.erfolgsfaktor-familie.de). Zudem soll ein Rechtsanspruch auf Ganzbetreuung in der Grundschule bis 2025 kommen. Es bewegt sich etwas!

Noch eine kleine Warnung für frischgebackene Eltern: Immer wieder taucht der Tipp auf, mittels Elterninitiative selbst eine Kita zu gründen, wenn es an Betreuung mangelt. Tendenziell ist das eher etwas für Hartgesottene und oft nicht die schnelle Lösung, die sich Neugründer erhoffen. Die Vorschriften sind mannigfaltig, ein Ämterlauf ist unvermeidbar. Der knapp 50-seitige Gründungsleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (www.bage.de) beendet sein Vorwort bezeichnend mit den Worten: „Wir wünschen Ihnen viel Durchhaltevermögen (…) und eine Prise Wahnsinn.“

Belastete Patienten erkennen und helfen

Eine Prise Wahnsinn ist vermutlich immer vonnöten, wenn man sich auf das Abenteuer Familie einlässt. Der Schweizer Elternnotruf weist mit seiner Kampagne „Eltern-Burnout“ auf die vielfache Überlastungsproblematik hin. Erschöpfung, einhergehend mit emotionaler Loslösung von den Kindern und der Elternrolle werden hiermit beschrieben. Obgleich es grundsätzlich alle Eltern treffen kann, gibt es besonders gefährdete Gruppen – nämlich solche, die chronischen Stress erleben. Da wären beispielsweise die Alleinerziehenden. Mittlerweile trägt in jedem fünften Haushalt mit Kindern nur ein Elternteil die Alltagslast – in 80 Prozent der Fälle die Mutter.

Gesundheitlich bleibt das nicht ohne Folgen, wie eine Studie der Ärztin und Gesundheitsökonomin Prof. Gudrun Neises von der Europa-Fachhochschule Fresenius zeigt. Alleinerziehende nehmen deutlich mehr Arzneimittel gegen Stress und Depressionen ein als verheiratete Mütter. Auch zu Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmitteln greifen sie öfter. Bei der Gesundheit alleinerziehender Väter zeigten sich keine großen Unterschiede, möglicherweise, weil hier die Kinder meist größer sind. Nur vier Prozent der alleinerziehenden Väter sorgen laut Bundesfamilienministerium für Kinder unter drei Jahren. 70 Prozent der alleinerziehenden Väter leben mit Kindern im Alter von zehn bis 18 Jahren zusammen.

Auch das Wechselmodell, bei dem die Eltern ihr Kind getrennt gemeinsam erziehen, kann belastend sein – ebenso wie Patchworkfamilien. In beiden Fällen spielt die enge Abstimmung mit Expartnern und anderen sowie das Zurückstellen eigener Bedürfnisse eine große Rolle. Höchste Ansprüche an Resilienz und Frustrations­toleranz! Neben dem Verweis auf psychosoziale Begleitangebote für Betroffene hilft vielleicht der positive Ausblick. Familie fördert die persönliche Entwicklung – Komplexität bedeutet auch großes Potential. Sozialkompetenz, Führung und Mitgefühl sind Fähigkeiten, die sich wieder auszahlen, auch im Berufsleben, für jeden von uns.