Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Eine Arztpraxis an einen anderen Standort zu verlegen, kostet Nerven, Geld und Patienten. Wenn aber die Räumlichkeiten nicht mehr geeignet sind oder die Miete auf absehbare Zeit zu hoch ist, führt an einem Umzug manchmal kein Weg vorbei. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte dabei drei Dinge beachten:

Zuerst KV-Genehmigung einholen

Denken Sie daran, sich die Praxisverlegung frühzeitig genehmigen zu lassen. Der Zulassungsausschuss der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) muss einer Änderung der Anschrift vorher zustimmen.

Ohne offizielle Zustimmung dürfen Sie am neuen Sitz keine vertragsärztlichen Leistungen erbringen beziehungsweise erhalten keine Vergütung dafür – selbst wenn es sich um eine Verlegung der Praxis nur wenige Kilometer weiter innerhalb desselben Ortes oder derselben Gemeinde handelt.

Räumliche Veränderungen sind nur innerhalb des Bezirks des für Ihren Vertragsarztsitz zuständigen Zulassungsausschusses möglich. Das Gremium kann einen Antrag auch ablehnen, wenn es dadurch die Patientenversorgung in dem Bedarfsplanungsbereich gefährdet sieht. In einem Streitfall müssen hierüber Gerichte entscheiden. Insbesondere wenn es um beliebte Lagen in Großstädten geht. Unter anderem gibt es Rechtsprechungen, welche Entfernungen zum nächsten Facharzt für Patienten und Patientinnen zumutbar sind. Lediglich der Umzug innerhalb eines Hauses ist ohne Erlaubnis möglich.

„Wenn eine Arztpraxis etwa aus einem ländlichen Gebiet innerhalb desselben Bedarfsplanungsbereichs in die nächste Stadt ziehen will, wo schon genügend Kollegen und Kolleginnen derselben Fachrichtung sitzen, dann wird der zuständige Zulassungsausschuss demzufolge ein Veto einlegen“, warnt Andrea Schannath, Justiziarin beim Virchowbund.

Sie empfiehlt Niedergelassenen, die bei ihr diesbezüglich in der Rechtsberatung anrufen, zuerst bei der jeweiligen KV nach der Situation vor Ort zu fragen. Somit lasse sich vermeiden, dass man sich vergeblich Mühe bei der Immobiliensuche und Umzugsplanung macht.

Formelle Rahmenbedingungen klären

Nach der KV-Genehmigung beginnt der eigentliche Aufwand: neue Praxisräume suchen, mögliche Übernahmen von Einrichtungsdingen klären, Umzug planen und passende Dienstleister beauftragen.

„Erkundigen Sie sich zudem frühzeitig, wann Sie aus Ihrem bestehenden Mietvertrag herauskommen und ob eventuell eine Rückbaupflicht besteht, die teuer werden könnte“, sagt Expertin Schannath. Wenn dies geklärt sei, sei es wichtig, für potenzielle neue Praxisräume die angemessenen Quadratmeterpreise zu recherchieren. Den passenden Standort zu finden, ist jedoch nicht so einfach.

Er muss die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Dabei geht es zum Beispiel um die Zahl der Toiletten, die Größe der Behandlungsräume und die Sicherheit der Wege. Viele Vorgaben stammen aus der Arbeitsstättenverordnung.

Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Vorschriften, etwa zum Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz sowie zur hygienegerechten Ausstattung. Prüfen Sie, ob die Räumlichkeiten für den neuen Vertragsarztsitz überhaupt geeignet sind. Nutzen Sie Praxisbörsen, Fachzeitschriften und persönliche Kontakte, um das passende Immobilienangebot zu finden.

Nicht zuletzt muss man sich einen Praxisumzug leisten können: Inklusive der dazugehörigen Services und organisatorischen Aufwendungen kann er schnell mal 1.000 Euro und mehr kosten. Daneben sind mitunter Investitionen in die Praxisausstattung notwendig – vom neuen Türschild bis hin zum Tresen.

Wenn Umbaumaßnahmen am neuen Vertragsarztsitz hinzukommen, können die Ausgaben sogar auf fünfstellige Beträge steigen. „Die Umzugskosten und Neuanschaffungen sollten Niedergelassene bei ihrer Planung genau durchkalkulieren, um später kein finanzielles Fiasko zu erleben“, rät Schannath.

Vertragliche Regelungen prüfen

Aufpassen müssen Niedergelassene zudem bei der Gestaltung des Praxismietvertrags. Um unfaire Regelungen und unkalkulierbare Risiken zu vermeiden, sollten die Klauseln möglichst detailliert und verständlich formuliert sein.

Im Trend sind Indexmietverträge, die an die Entwicklung des amtlichen Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Damit steigt oder sinkt die Miete entsprechend, sobald ein vertraglich definierter Schwellenwert dieses Barometers über- oder unterschritten ist (fünf oder zehn Prozent). Allerdings nimmt die Teuerung seit Jahren stets zu.

Besser planbar sind Staffelmietverträge: Die Miete erhöht sich dadurch automatisch zu vorab vereinbarten Zeitpunkten um einen bestimmten Betrag. Zum Beispiel alle drei Jahre um 50 Cent je Quadratmeter.

Die Indexierung sei der Klassiker unter den Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen und lasse sich aufgrund der jüngsten Inflationsraten nur begrenzt verhandeln, berichtet Rechtsanwältin Andrea Schannath. Hilfreich könne sein, vor der Unterzeichnung eine Schutzzeit von immerhin zwei bis fünf Jahren zu vereinbaren, in denen die Miete auch im Fall einer Indexsteigerung festgeschrieben ist.

Im Virchowbund-Praxismietvertrag soll darüber hinaus eine Klausel für einen Interessenausgleich sorgen, wonach sowohl Mieter als auch Vermieter nach einer gewissen Zeit einen Sachverständigen beauftragen können. Dieser stellt daraufhin für die Zukunft fest, welche Miete angemessen ist.

Der Virchowbund gibt niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in seiner Rechtsberatung und der Praxisinfo „Mietvertrag für ärztliche Praxisräume“ viele weitere Tipps, worauf bei Praxismietverträgen zu achten ist.

Ein Beispiel: das Optionsrecht auf Verlängerung des befristeten Mietvertrags, um den Standort zu sichern. Oder die Erlaubnis, Kollegen und Kolleginnen in die Praxis aufnehmen zu dürfen.

„Und Sie sollten praxisrelevante Um- und Einbauten klären“, betont Verbandsjuristin Schannath, „und damit die Frage, wer dafür aufkommt und ob sie bei Beendigung des Mietvertrags rückgängig gemacht werden müssen.“ Zwingend notwendig sei auch ein Sonderkündigungsrecht bei Tod und eigener Berufsunfähigkeit sowie für den Fall, dass Ihre Ertragserwartungen nicht eintreten.

Virchowbund: Das ist 4 bis 12 Monate vor dem Praxisumzug zu tun
  •  Mit KV die Umzugsmöglichkeiten klären (Bedarfsplanung)
  • Neue Räume suchen und Mietvertrag prüfen lassen (Rechtsberatung kontaktieren)
  • Sitzverlegung bei KV beantragen und Genehmigung erhalten
  • Mietvertrag abschließen
  • Renovierungsmaßnahmen für alte und neue Praxis absprechen
  • Übernahmen klären (Einbaumöbel, Schränke)
  • Handwerkertermine vereinbaren (Maler, Elektriker, Installateur, Schreiner)
  • Sperrmüllabholung ordern
  • Umzugsplanung und Kalkulation der Umzugskosten beginnen
  • Potenzielle Engstellen (Türen, Treppenhaus, Fahrstühle) ausmessen
  • Vollständige Umzugsgutliste anlegen
  • Umzugsfirmen und Fahrzeugvermietungen recherchieren
  • Verträge und Abos auf Laufzeiten prüfen und ggf. kündigen
  • Einrichtungsplan für neue Räume anlegen
  • Neue Möbel bestellen (Lieferfristen beachten)
  • Elektroanschlüsse überprüfen
  • Informationen über die neue Umgebung einholen (Stadtplan, wichtige Adressen und Telefonnummern)

Mehr Informationen und die komplette Checkliste unter www.virchowbund.de

Quelle: Virchowbund, Praxisumzug-Checkliste (Auszug)