Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Die Vorgaben zum Brandschutz sind sehr streng und können Menschenleben retten. Der Gesetzgeber nimmt niedergelassene Ärzte hier in die Pflicht. Sie müssen zum Beispiel dafür sorgen, dass Flucht- und Rettungswege immer frei bleiben. Auch sollten sie dafür sorgen, dass andere Mieter im Treppenhaus nichts  Ausrangiertes zwischenlagern. Denn gemäß Arbeitsstättenverordnung sind niedergelassene Ärzte dazu verpflichtet, im Brandfall Ihren Mitarbeitern und Patienten freie Fluchtwege zu garantieren. Ein neuer Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt mit aktuellen Erkenntnissen, worauf es dabei ankommt.

Vorgaben zum Brandschutz gelten auch für Gänge und Treppenhaus

Mit Simulationsmodellen untersuchten Gutachter für die BAuA, wie Einengungen und Treppen auf den Fluchtwegen eine Evakuierung im Brandfall beeinflussen. Abgestellte Möbel oder Material in den Gängen verzögern sie deutlich. Zudem besteht ein linearer Zusammenhang zwischen der Breite eines Fluchtwegs und der Dauer einer Evakuierung. Besonders im Treppenhaus kann es zu einer Verdichtung und Abbremsung des Personenstroms kommen – oder gar zu einem Rückstau. Auf keinen Fall sollte man hier auch noch Hindernisse und Stolpersteine aufbauen.

Im Detail nachzulesen, sind die Ergebnisse in der zweiten, ergänzten Auflage des „Fachgutachtens zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten“ und in „Fluchtwegbreiten in Treppenräumen von mehrgeschossigen Arbeitsstätten“. Diese sind online verfügbar unter www.baua.de/fluchtwege. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“, die Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege konkretisiert, wird auf Basis dieser Erkenntnisse aktualisiert.

Grundsätzlich gilt: Rauchdichte Türen müssen geschlossen sein. Sie zu unterkeilen oder festzubinden ist lebensgefährlich! Häufiger Tatort ist der Übergang zwischen Tiefgarage und Gebäude. Sollte ein Feuer in der Tiefgarage ausbrechen, könnten sich über die offene Tür Rauchgase über das Treppenhaus ausbreiten und die Anwesenden im Gebäude vergiften. Nicht geschlossene Brandschutztüren führen außerdem dazu, dass das Feuer zusätzlichen Sauerstoff und somit Auftrieb erhält.

Häufigste Brandursache ist die Elektrik

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Möglichkeit eines Brandes jederzeit anzunehmen. Auch, wenn es noch nie gebrannt hat. Fluchtwege und Notausgänge sind zu kennzeichnen und freizuhalten. Flucht- und Rettungswegepläne müssen laut Brandschutz-Vorgaben sichtbar aufgehängt werden. Zusätzlich müssen die Mitarbeiter regelmäßig über das richtige Verhalten im Brandfall unterwiesen und die Fluchtwege gemeinsam begangen werden.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit, eine MFA in Arbeitssicherheit mit Schwerpunkt Brandschutz schulen zu lassen und sie zur Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Die häufigste Brandursache (30 %) ist übrigens die Elektrik, etwa durch einen defekten Schalter, wie das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ermittelt hat. An zweiter Stelle folgt dann menschliches Fehlverhalten (22 %).

Worauf Sachverständige bei Brandschutzbegehungen achten

Bei Brandschutzbegehungen finden Sachverständige häufig folgende Fehler:

  • Verstellte oder gar mit einem Schlüssel abgeschlossene Fluchttüren. Bei Feuer kann ein solcher Fluchtweg zur Todesfalle werden.

  • Fluchttüren müssen grundsätzlich von innen nach außen zu öffnen sein, und zwar ohne Schlüssel.

  • Flure oder Außentreppen sind keine Abstellflächen für Schuhregale, Fahrräder oder Deko-Objekte.

  • Kinderwagen sind brennbar. Diese Zusatz-Brandlast im Eingangsbereich kann den wichtigsten Fluchtweg und den Rettungsweg für die Feuerwehr unpassierbar machen.