Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) nehmen zum Beispiel vor Ort Blut ab, impfen oder wechseln einen Verband. Normalerweise muss erst eine abgeschlossene Fortbildung vorliegen. Doch coronabedingt greift auch hier eine Sonderregelung. So wurde die Sonderregelungen für NäPA in Ausbildung sowie für die Refresher-Kurse erneut verlängert bis zum 30. Juni 2021. Damit ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, die Genehmigung für die NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 30. Juni erfolgt.

Ideal bei vielen älteren Patienten

Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen übernehmen NäPA selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist. Anfang 2015 wurde hierfür ein extrabudgetärer Zuschlag eingeführt. Die Tätigkeiten werden unter Anleitung des Arztes durchgeführt, die Verantwortung trägt der Arzt. Nicht delegierbar sind die Anamnese, die Indikations- und Diagnosestellung sowie operative Eingriffe.

Der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten erfordert eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Erst dann können Sie delegationsfähige Leistungen abrechnen. Die Genehmigung erhalten Sie, wenn Sie eine qualifizierte NäPA mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigen. Zudem müssen bei einem vollen Sitz 700 Behandlungsfälle im Quartal erbracht oder 120 Patienten im Alter über 75 Jahre versorgt werden. Das ist freilich ein striktes Korsett. Mehr Flexibilität hinsichtlich der Patientenzahl und der Wochenstunden wäre wünschenswert.

Weitere Option: Telemedizin

Voraussetzung für die Fortbildung ist mindestens ein Abschluss zur Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung. Das Curriculum beinhaltet unter anderem medizinische Kompetenz, Kommunikation, Dokumentation, Notfallmanagement und erweiterte Notfallkompetenz. Alle drei Jahre müssen NäPA zur Fortbildung, sonst dürfen die Ziffern nicht mehr abgerechnet werden. Ganz im Zeichen der Zeit können Sie die NäPA auch eine Schulung zur Telemedizin-Assistenten (TMA) machen lassen. Ausgestattet mit einem Hightech-Rucksack, gepackt mit einer Gerätevielfalt wie einem Mini-EKG- und einem Blutzucker-Messgerät, erhebt sie vor Ort die Daten und übermittelt sie gleich an die Praxis. Pilotprojekte dieser Art werden in einigen Regionen gefördert. So beispielsweise in Rheinland-Pfalz – einfach mal die KV fragen.

Wer eignet sich zur NäPA?
Die ideale Unterstützung erfahren Sie durch eine erfahrene Mitarbeiterin, die behutsam mit Patienten umgeht und sehr genau arbeitet. Idealerweise ist sie Ruhepol und Organisationstalent zugleich.