Warum niedergelassene Ärzte ein Geschäfts- und ein Privatkonto benötigen
Elter ConstanzeOhne Girokonten und Online-Banking funktioniert heute nichts mehr. Allerdings verlangen die meisten Geldinstitute Gebühren für die Kontoführung und so mancher Praxisinhaber ist daher geneigt, nur auf ein Konto zu setzen. Dabei sorgt die Trennung zwischen Geschäfts- und Privatleben auch beim Girokonto für Transparenz – und schützt vor unerwünschten Nachfragen des Finanzamts.
Wer als Arzt nur über ein Konto für Praxis und Privatleben verfügt, kommt schnell durcheinander. Denn immer wieder finden sich auf dem vermeintlichen Geschäftskonto Ausgaben, die privater Natur sind: Sie haben mit der EC-Karte Geld abgehoben, im Supermarkt elektronisch bezahlt oder der Dauerauftrag für die Tageszeitung geht vom Konto ab. Das alles sind sogenannte Privatentnahmen, die – steuerlich gesehen – nichts mit Ihrer Praxis zu tun haben. Dies gilt auch für private »Einnahmen« – beispielsweise ein Darlehen des Partners, damit Sie einen finanziellen Engpass überbrücken können. Solche Überweisungen auf das Geschäftskonto können unter Umständen zum Problem werden – nämlich dann, wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt. Ungeklärte Zahlungseingänge werden im Zweifelsfall wie Einnahmen behandelt und müssen entsprechend nachversteuert werden.
Ungeklärte Zahlungen müssen nachversteuert werden
Was auf den ersten Blick erst einmal kostengünstig wirkt, bringt auf den zweiten Blick einige Probleme mit sich. Kontoführungsgebühren sollten Sie nicht davon abhalten, zwei Konten einzurichten – eines für die Arztpraxis und eines für Sie persönlich. Auf diese Weise können Sie Privates von Geschäftlichem trennen, so gut es geht.
Separate Geschäfts- und Privatkonten sorgen außerdem für Transparenz in der Praxis. Denn so können Sie schneller feststellen, ob die regelmäßigen Entnahmen tatsächlich Ihren Lebensunterhalt decken. Wer nur ein Konto führt, nimmt sich, was er braucht, wenn er es braucht. Durch diese unregelmäßigen Privatentnahmen verlieren Sie aber leicht den Überblick, ob Ihre Praxis überhaupt genug für Ihren Lebensunterhalt abwirft.
Unkontrollierte Privatentnahmen sind gefährlich
Wichtig ist es daher, eine klassische Kalkulation vorzunehmen und dabei die regelmäßig erforderlichen Privatentnahmen genau zu beziffern. Daraus können Sie dann eine Art »Inhabergehalt« ableiten. Für Ihre Kalkulation definieren Sie unter anderem den voraussichtlichen Umsatz sowie die monatlichen Betriebsausgaben, die Kosten für Altersvorsorge und Absicherung. Zusätzlich schreiben Sie auf, was monatlich alles privat finanziert werden muss. Diese letzte Summe runden Sie um einige Hundert Euro als Puffer auf – und überweisen sich den Betrag monatlich als »Inhabergehalt« auf Ihr Privatkonto. Damit sollten nicht nur alle privaten Kosten gedeckt, sondern auch für unvorhergesehene Fälle noch Barreserven vorhanden sein.
Wichtig: Neben diesen regelmäßigen Privatentnahmen muss noch genug Geld übrigbleiben, damit die betrieblichen Ausgaben vom Geschäftskonto sowie die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Altersvorsorge bezahlt werden können. Darüber hinaus sollten Sie stets eine Liquiditätsreserve einplanen. Denn selbst in wirtschaftlich guten Zeiten können immer mal Patienten aus dem Karteibestand verschwinden oder unvorhergesehene Investitionen ins Haus stehen.