Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Als Student ist man über jede Unterstützung in Euro und Cent froh, die den Kontostand etwas aufbessert. Um die eigene Kasse aufzufüllen und selbst etwas zum Lebensunterhalt zu verdienen, gehen viele Studierende einem Nebenjob nach.

Sonderstatus Student als Aushilfe

Für Ärzte ergeben sich hier interessante Beschäftigungsmöglichkeiten, denn Studenten haben in vielerlei Hinsicht einen Sonderstatus. Die Art der Beschäftigung entscheidet darüber, wie hoch die Abgaben ausfallen. So können Studenten als Minijobber arbeiten: Bis zu einem Monatslohn von 450 Euro fallen für die Studierenden keine Versicherungsbeiträge an – bis auf die Rentenbeiträge. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreien zu lassen.

Als Arbeitgeber leisten Sie pauschale Abgaben für die Sozialversicherung in Höhe von rund 30 Prozent. Außerdem können die Studierenden kostenlos in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Das ist normalerweise immer dann möglich, wenn die Studenten nicht älter als 25 Jahre sind, noch in der Ausbildung stehen und über kein eigenes Einkommen von mehr als 415 Euro im Monat verfügen. Arbeiten die Studenten als Minijobber, erhöht sich die Einkommensgrenze für die Familienversicherung auf monatlich 450 Euro.

Kurzfristige Beschäftigung für den Aushilfsjob

Geht es vor allem darum, jemand für die Urlaubszeit in der Praxis zu gewinnen, kann sich die so genannte kurzfristige Beschäftigung rechnen: Wer nicht länger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr arbeitet, bleibt unabhängig von der Höhe seines Verdiensts in der Sozialversicherung versicherungsfrei. Das gilt auch für die Rentenversicherung.

Werkstudent in der Praxis

Die interessanteste Variante – sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Studierenden – dürfte die Beschäftigung als Werkstudent sein. Solche „Werkstudenten“ sind Studierende, die regelmäßig nebenbei jobben und dabei mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Form des Nebenjobs müssen lediglich Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Für das Studium muss deutlich mehr Zeit als für den Nebenjob zur Verfügung stehen. Daher dürfen Studenten während des Semesters höchstens 20 Stunden in der Woche jobben.

Wie viel Studierende verdienen, bleibt bei den Werkstudenten völlig außen vor, es gibt keine finanzielle Höchstgrenze für den studentischen Nebenjob. Das Finanzamt kennt allerdings keine Sonderregeln für Studierende – auch sie sind grundsätzlich steuerpflichtig. Jedoch arbeiten sie häufig nicht das ganze Jahr, sodass ihr zu versteuerndes Einkommen meist unterhalb des steuerfreien Existenzminimums von knapp 9.000 Euro liegt.