MFA: Seit 1. April 2020 sind zwei Prozent mehr Gehalt fällig
A&W RedaktionTrotz Corona-Krise geht es auch hier weiter: Zum 1. April 2020 ist die zweite Stufe des im vergangenen Jahr abgeschlossenen Tarifvertrages für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft getreten.
Damit steigen die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte in Arztpraxen um zwei Prozent und beginnen in der Tätigkeitsgruppe I bei 1970,19 Euro. “Das sind für Berufsanfänger/innen 11,80 Euro brutto pro Stunde”, stellt Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. klar.
Sie fordert die ärztlichen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auf, mit Blick auf die Leistungen der Berufsangehörigen in den Arztpraxen und ihre Bedeutung zur Aufrechterhaltung der Versorgung im ambulanten System mindestens nach Tarif zu bezahlen.
Hannelore König: “Wir wissen, dass in vielen Arztpraxen aufschiebbare Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zurückgestellt werden und damit Umsatzeinbußen verbunden sind. Hier steht den Arztpraxen ein Schutzschirm zur Verfügung.”
Tatsächlich werden MFA in vielen Arztpraxen aber bereits deutlich über Tarif bezahlt, da Praxisinhaber sonst Probleme haben, gutes Personal anders zu halten.
Die Tarifverträge für MFA finden Sie auf: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife