Geschäftskonto für die Arztpraxis, privates Girokonto für den Arzt
A&W RedaktionHohe Kontoführungsgebühren schrecken manche Inhaber kleiner Arztpraxen ab, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Damit geraten private und geschäftliche Finanzen aber früher oder später durcheinander. Ärger und ungewollte Einblicke ins Privatleben des Arztes können die Folge sein.
„Wer sich als Mediziner selbstständig macht, sollte Privat- und Geschäftskonten von Beginn an trennen“, sagt Tilman Renz, Partner der Stuttgarter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Binder, Hillebrecht & Partner (BHP). Renz hat Erfahrungen im Umgang mit Arztpraxen und weiß, dass sich Existenzgründer oft schwertun, ein Firmenkonto zu eröffnen.
Auf den ersten Blick scheint ein Zweikontenmodell tatsächlich eher nachteilig zu sein: Zum einen ist das Geschäftskonto in der Regel nicht gebührenfrei. Die Konditionen sind oft schlechter als beim privaten Girokonto. Zum anderen ist es für den Arzt einfach bequemer alle Einnahmen und Ausgaben – egal ob privat oder geschäftlich – auf einem Kontoauszug zu sehen. Schlussendlich, sind im Fall einer Bankpleite die Einlagen der Privatkunden besser gesichert – zumindest theoretisch.
Fehlendes Praxiskonto bedeutet mehr Aufwand
„Dem gegenüber steht jedoch eine Reihe von Nachteilen“, findet Renz. Vielleicht mag es für manchen Arzt einfacher sein, alle Buchungen über ein Girokonto laufen zu lassen. Für seinen Steuerberater oder Buchhalter bedeutet das jedoch mehr Aufwand. Alle Buchungsposten, die nicht die Praxis betreffen, müssen beim Erfassen der Daten abgestrichen werden. „Übersichtlichkeit sieht anders aus“, sagt Renz. Den zusätzlichen Aufwand muss der Praxisinhaber natürlich auch noch bezahlen. Wer seine geschäftlichen Buchungen hingegen bargeldlos über sein Firmenkonto abwickelt, hat mit dem Kontoauszug schon das Fundament für die Buchhaltung gelegt. Eine klar getrennte Übersicht über den privaten und beruflichen Zahlungsverkehr macht die Buchhaltung für den Arzt also günstiger. Die zusätzlichen Ausgaben für das Firmenkonto haben sich da meist schnell rentiert.
Privates Girokonto bremst persönliche Ausgaben
Ein Firmenkonto hilft bei der Übersicht und der Analyse der Kontoführung. Denn durch die Kontentrennung wird deutlicher, ob ein finanzieller Engpass auf die Hausarzt-Praxis oder auf zu hohe persönliche Ausgaben zurückzuführen ist. Vorübergehender Geldsegen auf dem Firmenkonto verführt den Freiberufler auch nicht so leicht zum unnötigen Konsum. Wer selbstständig ist, sollte beim Geld eine bewusste Trennung zwischen Firma und Privatperson vollziehen. Es ist sinnvoll, sich monatlich die gleiche Summe wie ein Gehalt aufs Privatkonto zu überweisen und höhere Überschüsse auf dem Firmenkonto weitestgehend zu sparen.
Ungewollte Einblicke bei der Betriebsprüfung
Ebenso sollte beim Banking an den Fall einer Betriebsprüfung gedacht werden. Besitzt der Praxisinhaber nur ein Girokonto, sieht der Finanzbeamte alle Buchungsposten des privaten und beruflichen Zahlungsverkehrs. Viele Ärzte wissen aber nicht, dass der Betriebsprüfer bei der ihm vorgelegten Übersicht nicht nur auf die geschäftlichen Daten achten muss. Vielmehr darf das Finanzamt alle Informationen nutzen, die es erhält. Und so haben Steuerprüfer oft sehr großes Interesse an Privatreisen oder Kreditkarten-Abrechnungen. Auch wer öfter Bargeld in größeren Summen abhebt, ist schnell verdächtig.
Finanzamt sucht nach verdächtigen Buchungen auf dem Firmenkonto
Finanzbeamte könnten misstrauisch reagieren, wenn es sich beim Reiseland um ein Steuerparadies wie die Schweiz oder Luxemburg handelt. Selbst wenn ein Arzt nur zu Besuch nach Liechtenstein gefahren ist, könnte dies die Stimmung bei der Betriebsprüfung kippen. Der Ehrgeiz der Finanzbehörden, dem Freiberufler ein Steuervergehen nachzuweisen, ist damit leicht angestachelt. Renz rät daher, die Einblicke zu schließen und alle privaten Ausgaben über ein separates Girokonto zu verwalten. Vorgelegt werden muss das private Konto nicht.
Lieber Steuern statt Gebühren sparen
Ein ebenso wichtiger Punkt für die Trennung der Konten, ist die steuerliche Geltendmachung der Zinsen, die anfallen, wenn das Konto überzogen wird. „Zinsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, kann grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Renz. Rutscht das Konto allerdings wegen privater Ausgaben ins Minus, sind die fälligen Zinsen nicht abzugsfähig. „Eine Abgrenzung ist bei getrennten Konten besser durchführbar“, sagt der Berater.
Karten komplett gesperrt
Vorteil vier kommt zum Tragen, wenn das Geschäft schlecht läuft und ein Gläubiger das Konto sperrt. Wer nur eines hat, kommt nicht mehr an sein Geld. Das Gleiche gilt zumindest vorläufig bei einer Pleite der Bank. Bis die Einlagensicherung der Banken oder die staatliche Garantie den Geldhahn wieder öffnet, kann es dauern. Zu empfehlen sind deshalb zwei Konten bei verschiedenen Banken.
Das richtige Firmenkonto finden
Am günstigsten ist das Modell zweier gebührenfreier Konten. Das funktioniert meistens nur, wenn beide Konten zunächst als privat angelegt werden. Für Praxisgründer empfiehlt sich das Modell der kostenfreien Privatkonten, solange die Buchungen noch überschaubar sind. Wenn Banken im Laufe der Zeit einen geschäftlichen Nutzen eines Kontos feststellen, reagieren sie unterschiedlich: Die meisten offerieren dann von sich aus Geschäftskonten-Angebote, die haben aber ihren Preis. Tun sie das nicht, wie in der Regel die filiallosen Direktbanken, dann überlegen sie, ob sie einen Kunden aufgrund seiner geschäftlichen Buchungen vergraulen oder darüber hinwegsehen.
Bei Kredit Zahlungsverkehr von Anfang an trennen
Wer bei derselben Bank private und geschäftliche Leistungen wie einen Existenzgründer-Kredit oder Beratungen als Selbstständiger beanspruchen möchte, ist mit einer klaren Trennung von privat und beruflich ebenfalls sicherer.
Angebote für Praxiskonten gibt es viele, dennoch ist das Optimum nicht leicht zu finden: Die eine Bank kombiniert niedrigere Grundgebühren mit höheren Kosten für einzelnen Buchungen, die andere macht es umgekehrt. Auch die Zinsen für Guthaben und Kredite unterscheiden sich von Bank zu Bank. Beim Suchen nach dem richtigen Angebot sollten mindestens drei Anfragen gestellt werden: Bei örtlichen Sparkassen, Volks- oder Raiffeisenbanken sowie überregionalen Banken.
Freiberufler können Gebühren absetzen
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass Praxisinhaber die Gebühren eines Geschäftskontos absetzen können. Bei einem gemischten Konto hingegen ist abzuwägen, ob privates oder geschäftliches überwiegt. „Im schlimmsten Fall, können die Gebühren bei überwiegend privater Nutzung nicht abgesetzt werden“, so Renz.
Checkliste:
- Finanzposten sind übersichtlich
- Private und geschäftliche Ausgaben sind klar getrennt
- Weniger Folgekosten etwa durch Berater
- Kostenüberblick behalten bei finanziellen Engpässen
- Dient zum Schutz der Privatsphäre gegenüber Finanzbeamten
- Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden
- Bei einer Kontosperre durch Gläubiger bleiben private Gelder erhalten
- Kontoführungsgebühren lassen sich bei Geschäftskonten absetzen