Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Mehr Netto vom Brutto. Dieser Wunsch steht bei den meisten Ärzten in Deutschland wohl ganz oben auf der Liste. Denn nicht nur die Begehrlichkeiten des Finanzamtes lassen den Verdient der meisten Erwerbstätigen kräftig schrumpfen. Auch die (obligatorischen) Abgaben zur Sozialversicherung verschlingen einen guten Teil der monatlichen Bezüge – und belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (fast) in gleichem Umfang.

Wie sich diese Belastung auf die Beschäftigten auswirkt, berechnet der Steuerzahlerbund Jahr für Jahr. 2019 kam er zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Bundesbürger erst seit 15. Juli, 21:56 Uhr an in die eigene Tasche wirtschaftet. Rein rechnerisch ging die gesamte zuvor erbrachte Arbeitsleistung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge drauf.

Was bringt 2020?

Zumindest, was die Sozialversicherungsabgaben angeht, wird das neue Jahr keine Entspannung bringen. Das zeigt ein Blick auf die frisch verabschiedeten Rechengrößen zur Sozialversicherung, die ab dem 1.Januar.2020 im Versicherungs- und im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.

Die wichtigsten Rechengrößen für (ärztliche) Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
• Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV wird im neuen Jahr von derzeit 4.537,50 Euro pro Monat (54.450 Euro per anno) auf 4.687,50 Euro pro Monat (56.250 Euro pro Jahr) steigen. Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung.

Außerdem müssen Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen, ab 2020 deutlich mehr verdienen, um vom gesetzlichen System zu Allianz & Co. überlaufen zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) steigt von derzeit 60.750 Euro auf 62.550 Euro Jahresbrutto.

• Gesetzliche Rentenversicherung

Die BBG West für die gesetzliche Rentenversicherung wird im Jahr 2020 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 6.900 Euro monatlich festgesetzt, das sind stolze 82.800 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern liegt die BBG RV Ost 2020 bei 6.450 Euro (pro Monat) bzw. 77.400 Euro jährlich. Wichtig: Diese Grenzen ist auch für Ärzte relevant, weil sich die (Pflicht)-Beiträge zur Ärzteversorgung grundsätzlich auch an den Höchstgrenzen im gesetzlichen System orientieren.

Surftipp:

Die vollständige „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020“ finden Sie hier.