Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Laut der repräsentativen Umfrage mit über 2.000 Teilnehmern in Deutschland ist in den letzten 12 Monaten mehr als jedem vierten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (28,9 Prozent)  eine ärztliche Leistung als Privatleistung – als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – angeboten worden. Da diese nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, müssen sie von den Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Etwa drei Viertel der Patientinnen und Patienten (71,6 Prozent), die eine IGe-Leistung angeboten bekommen, nehmen diese auch in Anspruch.

Leistungen ohne medizinischen Nutzen?

Für Kritik sorgt allerdings ein anderes Ergebnis: Die Studienleiter der WIdO-Befragung stellten einen starken Zusammenhang zwischen Einkommen und Schulbildung der Patienten und dem Angebot des Arztes für eine IGe-Leistung fest. Bei den Befragten mit einem Haushaltseinkommen unter 2.000 Euro wurden 21,6 Prozent von ihrem Arzt auf IGeL angesprochen, bei Personen mit einem Haushaltseinkommen über 4.000 Euro waren es 35,4 Prozent. “Offensichtlich spielt es also nicht nur eine Rolle, für wie medizinisch relevant Ärzte eine Leistung erachten, sondern auch, wie sie die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Patienten einschätzen”, so Klaus Zok, Studienleiter im Forschungsbereich Gesundheitspolitik und Systemanalysen des WIdO. Das lasse am medizinischen Nutzen vieler dieser Leistungen zweifeln.

IGe-Leistungen sind für den Arzt lukrativ

Der Markt für Individuelle Gesundheitsleistungen sei lukrativ: Auf Basis einer Hochrechnung der Versichertenangaben ergibt sich ein Volumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Die Kosten für eine angebotene IGeL-Leistung belaufen sich im Durchschnitt auf 74 Euro. Allerdings gibt es je nach Art der Leistung große Preisunterschiede: Während die Hälfte der Leistungen maximal 48 Euro kosten, werden für manche Leistungen hohe dreistellige und sogar vierstellige Beträge genannt.

Frauenärzte bei IGeL-Angeboten ganz vorne

Rund drei von vier IGeL-Angeboten (72 Prozent) kommen von fünf Facharztgruppen. Spitzenreiter sind die Frauenärzte: Auf sie entfallen rund 28 Prozent der privatärztlichen Leistungen. Danach folgen Augenärzte mit einem Anteil von 22 Prozent, Orthopäden (13 Prozent), Hautärzte (6 Prozent) und Urologen (3 Prozent). Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner erreichen zusammen 19 Prozent. Berücksichtigt man die Größe der einzelnen Arztgruppen, so zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger “igeln” als Allgemeinmediziner. So bieten Augenärzte im Durchschnitt pro Jahr mehr als siebenmal so häufig IGe-Leistungen an wie Allgemeinmediziner, Frauenärzte erreichen fast das Fünffache.

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an der Spitze

Mit Abstand am häufigsten werden Ultraschalluntersuchungen (26,9 Prozent) – im Wesentlichen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen – und Leistungen im Rahmen der Glaukom-Früherkennung (18,1 Prozent) angeboten. Rund elf Prozent der Angebote entfallen auf Blutuntersuchungen und Laborleistungen sowie rund zehn Prozent auf Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. In sieben Prozent der Fälle werden Frauen weitere ergänzende Krebsfrüherkennungen angeboten.

Rechtliche Vorgaben nicht immer eingehalten

Problematisch: Im Umgang mit IGeL-Angeboten müssen Ärzte rechtliche Vorgaben beachten, zum Beispiel den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten, doch nicht alle halten sich daran. Lediglich 47 Prozent der befragten IGeL-Patienten geben an, dass vor der Durchführung der Leistung eine solche Vereinbarung zustande gekommen ist. Die verpflichtende Rechnung über die erbrachte Privatleistung mit detaillierten Angaben der Leistungsbestandteile und deren Preis hat jeder zehnte Patient nicht erhalten. Immerhin scheinen Ärzte die rechtlichen Vorschriften zur Erbringung von IGeL zunehmend besser zu beachten. So ist der Anteil der IGeL ohne Rechnungsstellung im Vergleich zur WIdO-Umfrage aus dem Jahr 2015 leicht gesunken (2018: 10,0 Prozent; 2015: 11,8 Prozent).