Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Die eigene Frau, den eigenen Mann oder die Kinder in der Praxis zu beschäftigen – das verhilft der Familie nicht nur zu mehr gemeinsamer Zeit: Für Ärzte hat diese Gestaltung auch den Charme, dass die Gehälter für die Liebsten die Steuerlast mindern, da sie sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen lassen.

Nahe Verwandte als Vertragspartner

Der einzige Schönheitsfehler des Modells: Die Finanzämter sehen  ganz besonders genau hin, wenn sich nahe Verwandte als Vertragspartner gegenüber stehen. Und sie stellen an die steuerliche Anerkennung solcher Kontrakte vergleichsweise strenge Anforderungen. Um nicht in Beweisnöte zu kommen, sollten Ärzte daher die folgenden Regeln beachten:

  • Legen Sie auch Verträge mit ihren engsten Verwandten stets schriftlich nieder. Fixieren Sie insbesondere die Hauptpflichten sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses klar und unmissverständlich. Auch die üblichen Arbeitszeiten und die Höhe der Vergütung müssen im Vertrag festgehalten sein.
  • Agieren Sie mit Augenmaß. Ihre Praxis ist nicht der geeignete Platz für Liebesbeweise. Achten Sie daher streng auf leistungsgerechte Vergütungsmodelle – auch und gerade bei Familienmitgliedern. Treffen Sie nur Vereinbarungen, die einem sogenannten Fremdvergleich standhalten, also auch unter nicht verwandten Dritten üblich wären und zahlen Sie keine überhöhten Gehälter an Ihre Liebsten. Tun sie es doch,  besteht nicht nur die Gefahr, dass das Finanzamt die Beträge auf das marktübliche Niveau zusammenstreicht – Sie riskieren auch, dass die Beamten bei Ihren Unterlagen auch an anderer Stelle ganz besonders akribisch prüfen.
  • Seien Sie vertragstreu. Damit das Finanzamt innerfamiliäre Arbeitsverhältnisse anerkennt, dürfen die getroffenen Vereinbarungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen tatsächlich umgesetzt werden. Achten Sie daher peinlich darauf, das Gehalt für Familienmitglieder ebenso termingerecht zu bezahlen wie die Gehälter anderer Mitarbeiter. Elementar wichtig ist es auch, dass Sie die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben für ihre Verwandten einbehalten und rechtzeitig abführen – sonst machen Sie sich sogar strafbar.

Nachbessern erlaubt

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Heilung von Formfehlern in Familienverträgen (BFH, Az. VIII R 29/97) erkennt die Finanzverwaltung formunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen nun zumindest dann an, wenn sie erstens darlegen und nachweisen, dass sie zeitnah nachdem sie die Probleme erkannt haben, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages herbeizuführen und dass ihnen zweitens die Unwirksamkeit nicht anzulasten ist (vgl. dazu das Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF, Schreiben v. 23.12.2010 – IV C 6 – S 2144/07/10004).