Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Die Ergebnisse zeigen : 51 % der Patienten bekommt keinen zeitnahen Termin, sondern müssen zwischen einer Woche und 30 Tagen warten, bis sie in der ausgewählten Arztpraxis vorstellig werden können. Zumindest bei den Terminen, die online gebucht werden können, scheint es auf den ersten Blick aber deutlich mehr Angebote für Privatpatienten zugeben: Nur 41 % der Online-Buchungen entfallen auf gesetzlich Versicherte, während 59 % an Privatpatienten gehen.

Terminvergabe beim Arzt: die Fachrichtung entscheidend

Genauer betrachtet kommt es dabei aber stark auf die Fachrichtung an: Mit durchschnittlich 53 % bei den online vergebenen Terminen haben Kassenpatienten vor allem bei Dermatologen, HNO-Ärzten und Gynäkologen die gleichen Chancen. Deutliche Unterschiede ergeben sich hingegen unter Psychologen, Neurologen und Psychiatern. Nur durchschnittlich 20 % der Patienten, die bei der Online-Terminvergabe einen freien Slot bekommen, sind gesetzlich versichert.

Nach der Terminvergabe: Keine längeren Wartezeiten für Kassenpatienten

Ganz unabhängig von ihrer Krankenversicherung warten die meisten Patienten in Deutschland zwischen einer Woche und 30 Tagen auf ihren Arzttermin (51 %). Besonders unerfreulich sind Wartezeiten von über 30 Tagen, die immerhin jeder vierte Patient (25 %) in Kauf nehmen muss. Ein annähernd gleicher Anteil von 24 % darf jedoch innerhalb von sieben Tagen zum Behandlungstermin erscheinen.

Die Zahlen zeigen, dass Privatpatienten zumindest in puncto Wartezeiten kaum Vorteile haben: Mit 13 % erhalten sie begehrte kurzfristige Termine nur um 2 % häufiger als Kassenpatienten. Mittlere Wartezeiten treffen Privatpatienten hingegen um 8 % seltener an als Kassenpatienten, von denen 29 % eine Woche und länger warten. Mehr als vier Wochen warten privat Versicherte wiederum um 3 % häufiger als Kassenpatienten, die auf einen Anteil von 11 % kommen.

* Anonyme Auswertung der Nutzungsdaten von ca. 5 Mio. Patienten nach Buchungsverhalten und der Wartezeit zwischen Terminvereinbarung und Praxisbesuch ab Januar 2023.