Zweigpraxis
A&W RedaktionVertragsärzte dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen und zwar auch außerhalb ihres KV-Bezirks (siehe: Nebenbetriebsstätte).
Vertragsärzte mit eigener Praxis dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen. Diese Option gilt auch außerhalb ihres eigentlichen KV-Bezirks. Sie dürfen auch hier eine zweite Niederlassung betreiben (siehe: Nebenbetriebsstätte).