Zuzahlung
A&W RedaktionZuzahlungen, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten haben, betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro
Zuzahlungen, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten haben, betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro