Wirtschaftlichkeitsgebot
A&W RedaktionBei der Verordnung von Arzneimitteln gilt der Grundsatz, dass der Anspruch des Versicherten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung umfasst nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf Grundlage des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse.
Bei der Verordnung von Arzneimitteln gilt der Grundsatz, dass der Anspruch des Versicherten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung umfasst nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf Grundlage des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse. Arzneimittelverordnungen müssen dem Erfordernis der Wirksamkeit und Qualität entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot findet seine Grenze, wenn der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seine bürgerlich-rechtlichen Sorgfaltspflichten gegenüber den Patienten wahrzunehmen und womöglich durch eine Behandlung, die den medizinischen Standard unterschreitet, Haftungsansprüche des Patienten riskiert.