Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse beurteilen die Wirtschaftlichkeit nach: ,der medizinischen Notwendigkeit der Leistungen (Indikation), ,der Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diagnostischen Ziels (Effektivität), ,der Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung (Qualität), ,der Angemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel.