Vollstreckungsbescheid
A&W RedaktionDer auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassene Vollstreckungstitel. Er wird auf Antrag des Gläubigers erlassen. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.
Der auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassene Vollstreckungstitel. Er wird auf Antrag des Gläubigers erlassen. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.