Unterwerfungsklausel
A&W RedaktionEine Unterwerfungsklausel ist in einer vollstreckbaren Urkunde die Erklärung des Schuldners, dass er sich wegen der darin enthaltenen Ansprüche der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Eine Unterwerfungsklausel ist in einer vollstreckbaren Urkunde die Erklärung des Schuldners, dass er sich wegen der darin enthaltenen Ansprüche der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.