Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Aus sozialen Gründen werden Schuldner durch das Gesetz hinsichtlich der Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung unterliegen, in bestimmtem Umfang geschützt. Unpfändbar sind beispielsweise angemessene Kleidungsstücke, bescheidener Hausrat und Sachen, die für die persönliche Arbeitsleistung unentbehrlich sind. Von der Pfändung ausgenommen sind insbesondere Haus- und Küchengeräte, Fachbücher, Radio sowie heute vielfach Kühlschrank, Staubsauger und Fernsehgerät. Höherwertige unpfändbare Sachen können im Wege der Austauschpfändung durch geringwertigere Gegenstände ersetzt werden.