Treuhänderische Abtretung
A&W RedaktionVon einer treuhänderischen, beziehungsweise fiduziarischen Abtretung, spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung.
Von einer treuhänderischen, beziehungsweise fiduziarischen Abtretung, spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung.