Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Seit Anfang 2015 erfassen die Pharmahersteller in Deutschland alle Zuwendungen, die sie Ärzten zukommen lassen. Ab 2016 werden die Zuwendungen zudem auch im Internet veröffentlicht.

Das schreibt der Transparenzkodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) vor. Die Mitglieder des Vereins hatten diesen Kodex bereits am 27. November 2013 beschlossen. Der FSA-Transparenzkodex ist nach der Anerkennung durch das Bundeskartellamt für die Mitgliedsunternehmen der FSA, zu denen sämtliche im Verband Forschender Arzneimittelhersteller organisierten Pharma-Unternehmen zählen, verbindlich.

Zu den erfassten Zuwendungen zählen Dienstleistungs- und Beratungshonorare, Spenden, Zuwendungen für Fortbildungen oder für Forschungsleistungen. Neben der Höhe der Zuwendung sollen auch Name und Adresse des Empfängers erfasst und in der Form ab nächstem Jahr online zugänglich gemacht werden, wenn der betroffene Arzt dies bewilligt. Lehnt er dies ab, werden die Zahlungen zusammengefasst und anonymisiert bekanntgegeben. Grundsätzlich ohne die Nennung von Namen sollen Honorare veröffentlicht werden, die Ärzte für die Mitwirkung an einer klinischen Studie erhalten.