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Lexikon

Stopp-Loss: Bei einem Stopp-Loss Auftrag wird ein Wertpapier bei Erreichen eines festgelegten Kurses verkauft. Das darf nicht mit einer Preisgarantie verwechselt werden, denn es wird einfach zum nächsten Kurs gehandelt. Gerade bei am gewählten Börsenplatz seltenen Aktien oder im Falle eines Ereignisses nach Handelsschluss kann der Verkaufspreis auch erheblich unter dem Stopp-Loss liegen.

Stopp-Loss-Limit: Wird ein Stopp-Loss zusätzlich mit einem Limit versehen, wird das Wertpapier nur verkauft, wenn ein bestimmter Mindestpreis erzielt wird. Das kann Sinn machen, um etwa bei wenig gehandelten kleineren Aktienpositionen einen Verkauf weit unter Wert zu verhindern – die Funktion als Vermögensabsicherung wird dadurch aber eingeschränkt.

Trailing Stopp-Loss: Ein Trailing Stopp-Loss passt sich automatisch einem steigenden Kurs an. Wird zum Beispiel bei einer Notierung von 100 ein Stopp-Loss bei 90 gesetzt und steigt der Wert danach auf 110, zieht das Stopp-Loss automatisch auf 100 nach. Mit einem Trailing Stopp-Loss lassen sich insbesondere bereits erreichte Kursgewinne flexibel absichern.