Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind die Aufwendungen für die Fortbildung als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit sind die Ausgaben für Fortbildung grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar. Die Inhalte der Fortbildung müssen für die ausgeübte Berufstätigkeit von besonderer Bedeutung sein. Bei zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung wird das Finanzamt daran wohl kaum zweifeln. Zum Nachweis der Ausgaben müssen – wie auch sonst – Belege und Quittungen vorgelegt werden. (siehe Abzugsposten).