Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vereinbaren für das auf das Kalenderjahr bezogene Volumen der je Arzt verordneten Arznei- und Verbandmittel arztgruppenspezifische fallbezogene Richtgrößen. Getrennt davon sind Richtgrößen für das Volumen verordneter Heilmittel zu vereinbaren (§ 84 Abs. 6 SGB V). Beispielrechnung für das Richtgrößenvolumen je Quartal: Für das Jahr 2005 gilt eine Richtgröße von 37,11 Euro für Aktivversicherte und Familienangehörige (AV) sowie von 123,41 Euro für Rentner und Familienangehörige (RV). Bei 800 Patienten (AV) im Quartal beträgt das Richtgrößenvolumen 29.688 Euro, bei 550 Patienten (RV) 67.875,5 Euro. Das Richtgrößenvolumen insgesamt beträgt somit 97.563,5 Euro.