Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Wirtschaftlichkeit der Abrechnungen und Verordnungen des Vertragsarztes wird nach Durchschnittswerten beurteilt. Die statistische Vergleichsprüfung gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes als Regelprüfmethode. Die Abrechnungswerte des Arztes werden mit den Vergleichswerten seiner Fachgruppe verglichen.