Rechtsfähigkeit
A&W RedaktionRechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (etwa Eigentümer einer Sache oder Schuldner einer Forderung). Die Rechtsfähigkeit besitzen natürliche Personen und juristische Personen.
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (etwa Eigentümer einer Sache oder Schuldner einer Forderung). Die Rechtsfähigkeit besitzen natürliche Personen und juristische Personen.