Natürliche Person
A&W RedaktionNatürliche Personen sind in unserer Rechtsordnung Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen. Das Gegenstück sind juristische Personen, also rechtsfähige Gesell- oder Körperschaften.
Natürliche Personen sind in unserer Rechtsordnung Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen. Das Gegenstück sind juristische Personen, also rechtsfähige Gesell- oder Körperschaften.