Mahnung
A&W RedaktionFormulierungsvorschlag erste Mahnung: Sehr geehrte/r Frau/Herr ..., leider musste ich feststellen, dass die im Betreff genannte Rechnung bis heute nicht von Ihnen ausgeglichen wurde. Ich bitte Sie um Ausgleich des Rechnungsbetrags bis spätestens Zwei-Wochen-Frist ab Datum dieses Schreiben auf dem im Briefbogen angegebenen Konto.
Formulierungsvorschlag erste Mahnung: Sehr geehrte/r Frau/Herr …, leider musste ich feststellen, dass die im Betreff genannte Rechnung bis heute nicht von Ihnen ausgeglichen wurde. Ich bitte Sie um Ausgleich des Rechnungsbetrags bis spätestens Zwei-Wochen-Frist ab Datum dieses Schreiben auf dem im Briefbogen angegebenen Konto. ,Formulierungsvorschlag zweite Mahnung: Sehr geehrte/r Frau/Herr …, die im Betreff genannte Rechnung ist trotz Mahnung vom … nicht von Ihnen ausgeglichen worden. Ich bitte Sie nochmals um Ausgleich des Rechnungsbetrags bis spätestens Ein-Wochen-Frist ab Datum dieses Schreiben auf dem im Briefbogen angegebenen Konto. Sollte auch auf diese Mahnung keine Zahlung Ihrerseits erfolgen, behalte ich mir vor, Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend zu machen. ,Formulierungsvorschlag dritte und letzte Mahnung: Sehr geehrte/r Frau/Herr …, nachdem ich bis heute trotz meiner Mahnung vom … sowie meiner weiteren Mahnung vom … keinen Zahlungseingang bezüglich der im Betreff genannten Rechnung feststellen kann, fordere ich Sie letztmalig auf, den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von … Euro zuzüglich Mahnpauschale in Höhe von 15 Euro nebst Verzugszinsen aus dem Rechnungsbetrag in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vom … (Fälligkeitstag der Rechnung) bis heute … Euro, insgesamt somit … Euro bis spätestens Zwei- Wochen-Frist ab Datum dieses Schreiben auf dem im Briefbogen angegebenen Konto auszugleichen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, das gerichtliche Mahnverfahren durch meinen Anwalt gegen Sie einleiten zu lassen. Ich hoffe, dass mir dieser Schritt erspart bleibt, da die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens weitere Kosten verursachen würde, die ebenfalls von Ihnen zu tragen wären.