Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der GKV-Leistungskatalog enthält alle Leistungen, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft ständig, ob die Leistungen des GKV-Katalogs weiterhin sinnvoll sind und ob neue Leistungen aufgenommen werden sollten. GKV-Leistungen dürfen nicht als IGeL-Leistungen angeboten werden.