Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon
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Kurative Leistungen: Definition & Bedeutung

Kurative Leistungen umfassen alle medizinischen Maßnahmen zur Diagnose, Behandlung und Therapie von Erkrankungen. Ziel ist es, die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern.

Im Unterschied zu präventiven Maßnahmen, die Krankheiten vorbeugen, greifen kurative Leistungen erst nach dem Auftreten von Symptomen oder einer gesicherten Diagnose.

Beispiele für kurative Leistungen

Diagnostik::

  • Blutuntersuchungen

  • Ultraschall, Röntgen, MRT

  • EKG, Lungenfunktionstests

Therapie & Behandlung::

  • Medikamentöse Behandlungen

  • Chirurgische Eingriffe

  • Physiotherapie, Ergotherapie

Ärztliche Gespräche & Verlaufskontrollen:

  • Beratungsgespräche

  • Psychotherapeutische Sitzungen

  • Kontrolluntersuchungen

Abrechnung kurativer Leistungen: EBM & GOÄ

Die Vergütung kurativer Leistungen richtet sich nach der Abrechnungsart. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) gilt für gesetzlich Versicherte. Hier sind kurative Leistungen über verschiedene EBM-Ziffern abrechenbar, beispielsweise die hausärztliche Gesprächsleistung nach EBM 03120 mit 150 Punkten. Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die eine Honorierung anhand festgelegter Gebührennummern vorsieht. Kurative Leistungen können zudem neben Früherkennungsuntersuchungen abgerechnet werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.

FAQ: Häufige Fragen zu kurativen Leistungen

Was ist der Unterschied zwischen kurativen und präventiven Leistungen?

Kurative Leistungen behandeln bestehende Erkrankungen, während präventive Maßnahmen der Vorbeugung dienen (z. B. Gesundheits-Check-ups).

Sind kurative Leistungen von der Krankenkasse abgedeckt?

Ja, gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel medizinisch notwendige kurative Leistungen.

Wie werden kurative Leistungen dokumentiert?

Ärzte erfassen kurative Maßnahmen in der Patientenakte und rechnen sie über EBM oder GOÄ ab.

Kann eine kurative Leistung zusammen mit einer Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden?

Ja, sofern eine zusätzliche Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens zehn Minuten vorliegt (z. B. EBM-Nr. 03120).

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information.