Kurative Leistungen: Definition, Beispiele & Abrechnung
Marzena SickingKurative Leistungen sind essenziell für die medizinische Versorgung. Doch was zählt genau dazu? Wie werden sie abgerechnet? Hier erfährst du alles Wichtige – von der Definition über Beispiele bis zur Vergütung nach EBM und GOÄ.
Kurative Leistungen: Definition & Bedeutung
Kurative Leistungen umfassen alle medizinischen Maßnahmen zur Diagnose, Behandlung und Therapie von Erkrankungen. Ziel ist es, die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern.
Im Unterschied zu präventiven Maßnahmen, die Krankheiten vorbeugen, greifen kurative Leistungen erst nach dem Auftreten von Symptomen oder einer gesicherten Diagnose.
Beispiele für kurative Leistungen
Diagnostik::
Blutuntersuchungen
Ultraschall, Röntgen, MRT
EKG, Lungenfunktionstests
Therapie & Behandlung::
Medikamentöse Behandlungen
Chirurgische Eingriffe
Physiotherapie, Ergotherapie
Ärztliche Gespräche & Verlaufskontrollen:
Beratungsgespräche
Psychotherapeutische Sitzungen
Kontrolluntersuchungen
Abrechnung kurativer Leistungen: EBM & GOÄ
Die Vergütung kurativer Leistungen richtet sich nach der Abrechnungsart. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) gilt für gesetzlich Versicherte. Hier sind kurative Leistungen über verschiedene EBM-Ziffern abrechenbar, beispielsweise die hausärztliche Gesprächsleistung nach EBM 03120 mit 150 Punkten. Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die eine Honorierung anhand festgelegter Gebührennummern vorsieht. Kurative Leistungen können zudem neben Früherkennungsuntersuchungen abgerechnet werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
FAQ: Häufige Fragen zu kurativen Leistungen
Was ist der Unterschied zwischen kurativen und präventiven Leistungen?
Kurative Leistungen behandeln bestehende Erkrankungen, während präventive Maßnahmen der Vorbeugung dienen (z. B. Gesundheits-Check-ups).
Sind kurative Leistungen von der Krankenkasse abgedeckt?
Ja, gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel medizinisch notwendige kurative Leistungen.
Wie werden kurative Leistungen dokumentiert?
Ärzte erfassen kurative Maßnahmen in der Patientenakte und rechnen sie über EBM oder GOÄ ab.
Kann eine kurative Leistung zusammen mit einer Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden?
Ja, sofern eine zusätzliche Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens zehn Minuten vorliegt (z. B. EBM-Nr. 03120).
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information.