Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der EBM 2000 plus sieht keine gebührenrechtlichen Ausschlüsse für medizinisch notwendige kurative Leistungen neben Früherkennungs- Untersuchungen vor. So wird es vorkommen, dass sich an eine Früherkennungs-Untersuchung ein eingehendes Patientengespräch mit einer Dauer von mehr als zehn Minuten anschließt. In diesem Fall ist die hausärztliche Gesprächsleistung nach EBM-Nr. 03120 mit 150 Punkten gesondert berechnungsfähig. Bei der Nebeneinanderberechnung ist eine gegenüber der Früherkennungsuntersuchung mindestens zehn Minuten längere Arzt-Patienten- Kontaktzeit Voraussetzung. Auch zur Abrechnung eines Ganzkörperstatus (EBM-Nr. 03311, 300 Punkte) gibt es keinen gebührenrechtlichen Ausschluss. Für alle präventiven Untersuchungen gilt: Ergibt sich daraus das Vorliegen oder der Verdacht auf eine Krankheit, trägt der Arzt dafür Sorge, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung weitergehend und gezielt diagnostiziert und gegebenenfalls therapiert werden.